Online-Casino: Geld zurück von illegalen Anbietern! Anwälte informieren!

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In vielen Fällen können Spieler, die bei Online-Casinos ihr Geld verloren haben, dieses zurückfordern, entweder vom Online-Casino oder sogar vom Zahlungsdiensteanbieter oder der beteiligten Bank, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz aus Berlin und Hamburg betroffene Spieler hinweisen.

Dr. Späth & Partner beantworten anbei die wichtigsten Fragen für Betroffene:

1. Kann ich mein Geld vom Online-Casino oder dem Zahlungsdienstleister zurückfordern?

Was viele Spieler nicht wissen: Die meisten dieser Online-Casinos, die oftmals auf Malta oder Zypern ihren Sitz haben, sind (bis auf wenige Ausnahmen) illegal in Deutschland, was sich aus § 4 Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrages ergibt. Weiter ist teilweise auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten.

Spieler, die bei diesen Online-Casinos Geld verloren haben, können somit oftmals gegen diese Online-Spiele-Anbieter, auch wenn sie im EU-Ausland wie z. B. Malta oder Zypern ansässig sind, außergerichtlich oder gerichtlich vorgehen.

In anderen Fällen kann geprüft werden, ob es nicht mehr Sinn macht, den beteiligten Zahlungsdiensteabwickler in Anspruch zu nehmen, hier sind teilweise auch Unternehmen wie VISA oder Mastercard oder auch PayPal involviert und können teilweise erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, da die Zahlungsabwicklung teilweise ebenfalls unrechtmäßig war und sie auch in Deutschland tätig sind.

2. Kann ich außergerichtlich oder gerichtlich von Deutschland aus vorgehen?

In diversen Fällen sind Online-Casinos bereits zu außergerichtlichen Vergleichen bereit.

In den meisten anderen Fällen können Betroffene von Deutschland aus klagen, auch wenn sich das Online-Casino (oder der Zahlungsdiensteanbieter) im Ausland befindet, denn:

Denn oftmals können Betroffene z. B. wegen des sog. „Verbrauchergerichtsstandes“ der Art. 11 – 18 EuGVO oder des „Gerichtsstands der Unerlaubten Handlung“, z. B. gem. § 32 ZPO, was immer im Einzelfall zu prüfen ist, doch von Deutschland aus Klage einreichen, auch gegen Anbieter aus dem EU-Ausland.

Nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner „knicken“ viele Gegner nach der Klageeinreichung ein, da sie keine negative gerichtliche Entscheidung in Deutschland wollen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Markt für Online-Casinos in Deutschland ein Milliardengeschäft ist und somit diverse Online-Casinos lieber einige wenige „hartnäckige“ Kläger entschädigen, als dass Urteile gegen sie ergehen.

3. Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche geltend zu machen?

In der Regel 3 Jahre ab dem Jahresende seit dem Verlust. Hierbei muss jedoch auch immer im Einzelfall geprüft werden, ob nicht noch kürzere Spezialverjährungsvorschriften vereinbart wurden und ob diese, z. B. in ABG vereinbart, wirksam sind.

4. Welche Gebühren fallen an, zahlt meine Rechtsschutzversicherung?

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB rechnen für Geschädigte die normalen Gebühren gem. RVG ab. In anderen Fällen kann geprüft werden, ob nicht eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Jedoch müssen sich Betroffene darüber im Klaren sein, dass in diversen Fällen der sog. „Spiel- und Wett-Ausschluss“ diverser Rechtsschutzversicherungen einschlägig sein dürfte und diese somit nicht eintrittspflichtig sein dürften.

5. Übernimmt ein Prozessfinanzierer die Kosten für mich?

Inzwischen werden auch diverse Prozessfinanzierer verstärkt auf den Bereich aufmerksam.

Dr. Späth & Partner stehen dabei aktuell mit einem Prozessfinanzierer in Kontakt, der entweder Verfahren oder Klagen gegen das Online-Casino prüft oder auch gegen den jeweiligen Zahlungsanbieter.

Gegen Kreditkartenunternehmen wird dabei noch nicht finanziert, auch gegen PayPal noch nicht, aber teilweise gegen Anbieter wei Skrill/Neteller/muchbetter uns. Diverse Zahlungsdienstleister werben auch teilweise aktiv auf ihren Internetseiten für Online-Casinos und stellen teilweise auch entsprechende Verlinkungen bereit, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Geschädigte, die die Kosten von einem Prozessfinanzierer finanzieren lassen, haben also gar keine Kosten für ein Klageverfahren und müssen nur im Erfolgsfall zwischen 33 - 35 % vom erstrittenen Betrag abgeben.

Betroffene, die in Online-Casinos Geld verloren haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.


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