Online-Casino illegal in Deutschland: LG Landshut verurteilt Bwin zur Rückzahlung von 270.000 Euro an Spieler
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Erneut hat ein deutsches Gericht ein verbraucherfreundliches Urteil zum Thema “Online-Casino illegal in Deutschland” gesprochen. Das LG Landshut gab einem Spieler Recht, der Spielverluste in Höhe von knapp 270.000 Euro zuzüglich Zinsen aus den letzten zehn Jahre zurückfordert. Der Grund: Der Anbieter der Online-Casinospiele Bwin verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz. Das Verfahren führte die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing (Az. 71 O 1122/23).
Der Markt für Online-Glücksspiele hat sich in den vergangenen Jahren massiv vergrößert. Zahlreiche Anbieter, meist aus dem europäischen Ausland, locken mit einfachem Zugang zu verschiedensten Casinospielen, Pokerspielen oder Sportwetten per Internet. Dieses Angebot ist oftmals auch problemlos von Deutschland aus abruf- und nutzbar. Jedoch liegt genau hier ein rechtliches Problem.
In Deutschland regelt der Glücksspielstaatsvertrag der Länder (GlüStV) das Anbieten von Online-Glücksspiel. Demnach waren Spielangebote wie Online-Casinos, Poker oder Sportwetten hierzulande bis zum 01. Juli 2021 weitgehend verboten. Seitdem haben die Behörden die Regeln etwas gelockert, jedoch braucht jeder Anbieter eine für Deutschland gültige Lizenz. Diese liegt bei den meisten Betreibern allerdings heute immer noch nicht vor.
In dem Verfahren vor dem LG Landshut ging es zum einen um das Online-Casino www.bwin.com der ElectraWorks Ltd. mit Sitz in Gibraltar. Das Unternehmen bietet Casinospiele im Internet an, auch über eine eigene deutschsprachige und in Deutschland aufrufbare Webseite. Der Kläger nahm von Juni 2013 bis Dezember 2020 an verschiedenen Onlinespielen teil und verlor dabei 267.991,27 Euro.
Zum anderen ging es um das Angebot der Bwin (Deutschland) Ltd. mit Sitz in Malta. Sie bietet über die deutschsprachige Internetdomain www.bwin.de Casinospiele im Internet an. Der Kläger nahm hier von Januar 2021 bis Mai 2022 an Online-Casinospielen teil und verspielte in diesem Zeitraum 2.000,05 Euro.
Die Richter des LG Landshut urteilten, dass die Leistungen des Klägers an Bwin in beiden Fällen ohne Rechtsgrund erfolgten, da der zwischen dem Kläger und dem Betreiber abgeschlossene Spielvertrag wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 gemäß § 134 BGB nichtig war. Das bedeutet, der Anbieter muss die Spielverluste des Spielers zurückzahlen.
»Der Glücksspielstaatsvertrag soll vor übermäßigem Spielen und Spielsucht schützen«, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. »Allerdings wurde dieser jahrelang von den Online-Casinos und Sportwettenanbietern untergraben. Aus unserer Sicht ist es nur folgerichtig, dass die Gerichte hier in den überwiegenden Fällen verbraucherfreundlich entscheiden. Wichtig für Spieler zu wissen ist, dass Spielverluste aus den vergangenen zehn Jahren zurückgefordert werden können. Außerdem geht es auch um Zinsansprüche: Die Forderungen sind jeweils mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst, und der Zinslauf beginnt mit der Einreichung der Klage.«
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