Online-Casino: Nächste Anbieterin muss Verluste ersetzen

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Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die ElectraWorks Limited zur Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 10.500 Euro verurteilt.

Immer mehr Anbieter von Online-Casinos beziehungsweise Online-Dienstleistungen geraten in den Fokus von Gerichten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2022 entschieden, dass die ElectraWorks Limited als Betreiberin der Website asino.bwin.com/de rund 10.500 Euro an Verlusten an einen geschädigten Verbraucher zurückzahlen muss. Das Urteil basiert auf der Feststellung, dass die Betreiberin keine gültige Lizenz für das öffentliche Angebot von Online-Glücksspielen hatte, aber über die deutschsprachige Webseite das Angebot auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht hatte.

„Die Betreiberin des Online-Casinos ElectraWorks Limited hat gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und daher keinen einen Anspruch auf das Geld. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten. Und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt. Daher hat das Landgericht Frankfurt (Oder) die Rückzahlung des Verlusts bestätigt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch nicht im Wege, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen hat, stellte das Landgericht weiterhin heraus. 

Das OLG Frankfurt hatte im Frühjahr bereits festgestellt, der Rückzahlungsanspruch sei nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen. Die Rückforderungen der Verluste ist somit relativ einfach, weil es sich hierbei um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt.

„Die Rechtslage ist eindeutig: wer vor dem 30. Juni 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Bis heute hat kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben, was auch für die Zeit ab Juli 2021 großes Potenzial hat. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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