Online-Casino-Skandal: Verluste seit 2014 sind nicht verjährt!

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Das Landgericht Verden hat einen Rückzahlungsanspruch für Verluste bei Online-Glücksspielen zwischen 2014 und 2018 bestätigt.

Ein neues Urteil im Online-Casino-Skandal zeigt, dass Spieler ihre Verluste auch dann einklagen können, wenn diese schon mehrere Jahre zurückliegen. Das Landgericht Verden mit Urteil vom 8. Dezember 2022 entschieden, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Spieler rund 42.400 Euro zurückzahlen muss, die er zwischen 2014 und 2018 bei Online-Glücksspielen verloren hat.

„Die Beklagte vertrat die Auffassung, dass zumindest die Rückzahlungsansprüche für die Spielverluste in den Jahren bis 2017 bereits verjährt seien. Das Landgericht Verden hat dieser Verteidigungsstrategie allerdings einen Riegel vorgeschoben. Die dreijährige Verjährungsfrist setzt am Ende des Jahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist und der Verbraucher davon Kenntnis erlangt hat. Im streitigen Fall kam das Gericht zu der Überzeugung, dass der Kläger erst 2021 erfahren habe, dass die Online-Glücksspiele der Beklagten in Deutschland verboten waren und er seinen Verlust zurückfordern kann“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.
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Ansonsten folgte das Landgericht Verden den üblichen Argumenten der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung im Online-Casino-Skandal. Laut dem Glücksspielstaatsvertrag ist (Online-)Glücksspiel in Deutschland nur dann legal, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet also bis zu diesem Datum in Deutschland verboten. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern.

Diese Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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