Online-Casino und -Sportwetten illegal: Spieler bekommt 133.000 Euro Rückzahlung zugesprochen
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Weiteres verbraucherfreundliches Urteil zum Thema Online-Casino und -Sportwetten illegal in Deutschland: Das LG Köln hat einem Spieler eine Rückzahlung von Wettverlusten in Höhe von 133.734 Euro nebst Zinsen zugesprochen. Denn der Betreiber des betreffenden Portals für Online-Sportwetten bwin.com hatte in dem streitgegenständlichen Zeitraum keine für Deutschland gültige Lizenz. Das Verfahren führte die Berliner Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing (Az. 21 O 65/24).
Wer in Deutschland Online-Glücksspiel anbieten will, braucht eine hierzulande gültige Lizenz. Dies ist im Glücksspielstaatsvertrag der Länder (GlüStV) geregelt. Laut des GlüStV war Online-Glücksspiel in Deutschland bis zum 01. Juli 2021 weitgehend verboten. Seitdem wurden die Regeln zwar gelockert, jedoch benötigt ein Anbieter eine in Deutschland gültige Erlaubnis – eine im europäischen Ausland gültige Lizenz reicht nicht aus.
Der Betreiber des Online-Sportwettenangebots bwin.com gehört zur Unternehmensgruppe der Entain plc. und hat seinen Firmensitz in Gibraltar. Von dort aus bietet er europaweit Sportwetten an. Der Kläger nahm im Zeitraum von Mai 2015 bis November 2018 über die deutschsprachige Internetseite der Beklagten aus seiner Wohnung in Nordrhein-Westfalen an Sportwetten teil. Der Anbieter verfügte im streitgegenständlichen Zeitraum über eine Lizenz zur Veranstaltung von Sportwetten der entsprechenden Behörde in Gibraltar. Eine für Deutschland gültige Erlaubnis lag jedoch nicht vor.
Im Urteil des LG Köln heißt es, der Spieler habe nicht gewusst, dass das Anbieten von öffentlichem Glücksspiel im Internet ohne Konzession verboten gewesen sei. Auch die Tatsache, dass man ohne Probleme mit regulären Zahlungsmethoden bezahlen kann, untermauere das Bild einer angeblichen Legalität, so die Kölner Richter. Auch da er sich ohne Weiteres von seinem Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen auf der Seite der Beklagte mit seinem deutschen Personalausweis anmelden und ein Spielerkonto eröffnen konnte, durfte der Kläger laut Gericht von einem legale Spielangebot ausgehen.
Die Kölner Richter urteilten nun, dass dem Kläger ein Anspruch auf Rückzahlung in Höhe von 133.734,74 EUR aus § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt. BGB zusteht. Der Anbieter der Online-Sportwetten hat die vom Kläger eingezahlten Spieleinsätze durch Leistungen erlangt. Jedoch erfolgte die Leistung des Klägers an den Anbieter ohne Rechtsgrund. Denn die den Wetteinsätzen zugrundeliegenden jeweiligen Verträge sind wegen Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 nichtig.
„Die Gerichte urteilen zu diesem Thema weiterhin überwiegend verbraucherfreundlich“, sagt Rechtsanwalt Max Baumeister von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. „Deshalb sollten Spieler, die im Online-Casino oder bei Online-Sportwetten viel Geld verloren haben, keine Zeit verlieren. Lassen Sie umgehend prüfen, ob Sie ihre Verluste zurückfordern können. Denn zum einen geht es darum, nicht die Verjährung der Ansprüche zu riskieren, zum anderen auch um Zinsansprüche. Die Forderungen sind jeweils mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst, und der Zinslauf beginnt mit der Einreichung der Klage.“
Haben auch Sie viel Geld beim Online-Casino oder bei Online-Sportwetten verloren? Dann helfen wir Ihnen gern, die verlorenen Spiel- und Wetteinsätze zurückzufordern. Die Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosig ist spezialisiert auf das Thema Online-Glücksspiel. Melden Sie sich einfach kostenfrei und unverbindlich unter www.baumeister-rosing.de/online-casinos an. Wir nehmen umgehend Kontakt zu Ihnen auf und besprechen mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch Ihre Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark!
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