Online-Casinos: Klagen gegen illegale Anbieter! Anwälte informieren

  • 1 Minuten Lesezeit

Viele Online-Casinos, die meistens im Ausland ihren Sitz haben (z.B. Malta oder Gibraltar) auf Malta bieten in Deutschland ohne Erlaubnis ihre Dienste an, was sich aus § 4 Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrages ergibt. Weiter ist teilweise auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten.

Spieler, die bei diesen Online-Casinos Geld verloren haben, können somit oftmals ihr Geld zurück fordern, dass sie bei diesen Online-Casinos verloren haben.

Dabei können geschädigte deutsche Kunden von Online-Casinos oftmals auch in Deutschland gerichtlich gegen Anbieter aus anderen Ländern vorgehen, weil oftmals der Gerichtsstand vor deutschen Gerichten eröffnet ist, z.B. wegen des Gerichtsstand der Unerlaubten Handlung oder des sog. Verbrauchergerichtsstands. 

In der Regel haben Betroffene, was immer im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss, 3 Jahre ab dem Jahresende seit dem Verlust Zeit, um ihre Verluste zurück zu fordern, bevor die Verjährung eintritt . 

Betroffene, deren Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt, z.B. weil der sog. „Spiel- und Wett"-Ausschluss greifen könnte oder ein sog. "Spekulationsgeschäft" vorliegen könnte, das RS-Versicherungen ebenfalls teilweise dazu berechtigt, Kostenschutz abzulehnen, könnten immer noch prüfen, ob ein Prozessfinanzierer die Kosten für ein Klageverfahren gegen das Online-Casino übernimmt.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB arbeiten mit einem Prozessfinanzierer zusammen, der ab ca. 10.000,- € Verlust in einem Online-Casino die Kosten für ein Vorgehen gegen das Online-Casino übernimmt, sofern es sich nicht um Sportwetten handelte und die Verluste innerhalb der letzten 3 Jahre entstanden sind.

Wenn ein Prozessfinanzierer die Kosten übernimmt, haben Betroffene also gar keine Kosten für ein Klageverfahren und müssen nur im Erfolgsfall zwischen 33 - 40 % vom erstrittenen Betrag abgeben.

Betroffene, die in Online-Casinos Geld verloren haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, Dr. Späth & Partner sind seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 17 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutzrecht tätig.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth

Beiträge zum Thema