Online-Casinos zur Erstattung von Verlusten verpflichtet

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Wer im Online-Casino Geld verloren hat, kann die Erstattung seiner Verluste verlangen. Dies gilt auch dann, wenn er wusste, dass das angebotene Glücksspiel illegal war. Das OLG München entschied, dass die Ausschlussnorm § 817 S. 2 BGB teleologisch reduziert werden muss. 

Grundsätzlich regelt das Bereicherungsrecht in § 817 S. 2 BGB, dass jemand, der ein sittenwidriges oder gesetzlich verbotenes Angebot in Anspruch nimmt, später sein Geld nicht zurückbekommt. Derjenige, der ein illegales Glücksspielangebot in Anspruch nimmt, müsste demnach leer ausgehen.

Das Oberlandesgericht (OLG) München distanzierte sich in ihrer Entscheidung von diesem Grundsatz. Sie traf eine wegweisende Entscheidung zum Thema Online-Glücksspiel. Ein Online-Glücksspielteilnehmer erhält seine Glücksspielverluste in voller Höhe zurück. Hierbei sei es unbeachtlich, ob der Online-Glücksspielteilnehmer von der Illegalität wusste (Beschl. v. 20.09.2022, Az. 18 U 538/22).

Die sogenannte Ausschlussnorm aus § 817 S. 2 BGB dürfte man in dieser Konstellation nicht anwenden, so das OLG München in ihrem Beschluss. Dies hat zur Folge, dass Online-Glücksspielteilnehmer  ihre Glücksspielverluste in vollem Umfang zurückfordern könnten.

Das OLG München begründet ihre Entscheidung in dieser bislang umstrittenen Rechtsfrage damit, dass andernfalls die Glücksspielverluste dauerhaft beim illegalen Glücksspielanbieter verbleiben würden. Damit würden die illegalen Glücksspielanbieter das Verbot von Online-Glücksspiel umgehen. 

Bis Juli 2021 galt in ganz Deutschland das Verbot von Online-Glücksspiel gem. § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag alte Fassung. Erst im neuen Staatsvertrag ab Juli 2021 wurden künftige Lizenzen für Online-Casinos in Aussicht gestellt.


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