Online-Coaching Vertrag kündigen - rechtzeitig Fachanwalt einschalten

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Online-Coaching-Angebote mit dem Fokus auf "Geldverdienen leicht gemacht" und-/oder "Geldanlage" sind häufig nicht seriös und spürbar teuer. 

Viele Kunden suchen nach Wegen, diese Verträge zu beenden und ihr Geld zurückzuerhalten. 

Rechtlich unwirksame Verträge können durch mangelhafte Widerrufsbelehrung, arglistige Täuschung oder Sittenwidrigkeit bedingt sein. Eine oft übersehene Option bietet das Fernunterrichtsgesetz. 

Kunden, die mit Online-Coaching Verträgen unzufrieden sind, haben u.a. nach § 7 FernUSG die Möglichkeit, die Unwirksamkeit dieser zu beanspruchen, falls der Anbieter keine erforderliche Zulassung besitzt. 

Das Fernunterrichtsgesetz schützt dabei ebenfalls gewerbliche Kunden. Es definiert Fernunterricht als überwiegend räumlich getrennte Wissensvermittlung mit Lernerfolgskontrolle, was auf die meisten Online-Coaching-Angebote zutrifft. 

Zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen, dass auch Interaktionen wie Video-Calls oder WhatsApp-Support eine solche Kontrolle darstellen können. 

Rechtsanwalt Siegfried Reulein empfiehlt Kunden der Online-Coaching Firmen sich frühzeitig anwaltliche Beratung zu suchen, um Ausstiegsmöglichkeiten aus dem Coaching-Vertrag zu prüfen und etwaige Rückforderungen erfolgreich durchzusetzen.

Die Kanzlei KSR vertritt bereits Mandanten gegen Anbieter von Coaching-Leistungen und bietet Ersteinschätzungen sowie anwaltliche Unterstützung an.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 20 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Wir beraten und vertreten als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Main Donau Park
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3. Stock
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10

E-Mail: info@ksr-law.de

Foto(s): Siegfried Reulein


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