Online-Glückspiel und Sportwetten: So erhalten Sie jetzt ihr Geld zurück

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Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 trat am 1. Juli 2021 in Kraft und regelt bundesweit, wie Online-Glücksspiele betrieben und reguliert werden. Bis dahin war Online-Glückspiel in Deutschland vollständig verboten. Der Vertrag erlaubt es erstmals offiziell, bestimmte Arten von Online-Glücksspielen wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele zu legalisieren, allerdings unter strikten Auflagen.

Es gibt jedoch weiterhin unzählige Online-Glücksspielanbieter, die außerhalb Deutschlands, z. B. in Malta oder Gibraltar, lizenziert sind und ihre Dienste auch deutschen Spielern über das Internet anbieten, jedoch über keine deutsche Lizenz verfügen. Das ist nach einer Vielzahl deutscher Gerichte und dem Bundesgerichtshof (BGH) rechtswidrig, wenn keine deutsche Lizenz vorliegt.

Rückforderung gezahlter Gelder aus Online-Glücksspiel und Sportwetten

Betroffene, die bei Online-Glückspiel Anbietern und Sportwetten-Betreibern ohne deutsche Lizenz Gelder einbezahlt haben, haben gute Chancen, dass der geschlossene Vertrag wegen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) unwirksam ist. Rechtfolge ist, dass die einbezahlten Gelder zurückgefordert werden können.

Entscheidungen deutscher Gerichte zugunsten der Kläger

Neben dem Bundesgerichtshof (BGH) haben zwischenzeitlich eine Vielzahl von Landgerichten und Oberlandesgerichten Betroffenen Recht gegeben und entschieden, dass aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag ein unwirksames Rechtsgeschäft vorliegt und die eingezahlten Gelder zurückzuzahlen sind.

Folgende Entscheidungen sind bereits zugunsten von Klägern ergangen:

Das Oberlandesgericht Köln verurteilte einen Anbieter eines Online-Casino zur Rückzahlung von ca. 118.000 EUR. 

Das Oberlandesgericht Frankfurt z.B. verurteilte einen Anbieter mit Sitz in Malta zur Rückzahlung von mehr als 77.000 EUR zuzüglich der Anwalts- und Gerichtskosten. 

Auch das Oberlandesgericht München hat in mehreren Entscheidungen die Auffassung vertreten, dass Betreiber ohne deutsche Lizenz gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben und den Betroffenen die Rückzahlung der eingezahlten Gelder zugesprochen. 

Dieselbe Auffassung vertritt auch das Oberlandesgericht Stuttgart und sprach dem Kläger ca. 36.000 EUR zu. 

Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe sprach einem Kläger gegen einen in Malta ansässigen Betreiber ca. 13.000 EUR zu. 

Weitere verbrauchfreundliche Urteile mit Rückzahlungen im fünfstelligen Bereich sprachen das Oberlandesgericht Hamm, das Oberlandesgericht Braunschweig, das Oberlandesgericht Oldenburg, Oberlandesgericht Dresden sowie das Oberlandesgericht Bamberg.

Kostenloses Erstgespräch nutzen und Erfolgsaussichten prüfen lassen

Betroffene, die Gelder bei Online-Glückspiel Anbietern oder Sportwetten einbezahlt haben, können das kostenfreie Erstgespräch nutzen und die Erfolgsaussichten und den voraussichtlichen Kosten einer Klage schnell und unkompliziert prüfen lassen.

Rechtsanwalt Markus Mehlig ist im Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Er vertritt bundesweit Betroffene gegen Online-Casinos und Sportwetten-Anbieter. 



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