Online-Glücksspiel: Keine Aussetzung des Verfahrens wegen EuGH-Verfahren, wenn Casino aus Curacao
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Dr. Redell Rechtsanwälte erstreiten obsiegendes Urteil gegen Online-Casino-Anbieter aus Curacao
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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main mit Urteil vom 29.10.2024 den Online-Casino-Anbieter NGame N.V. aus Curacao, welcher seinerzeit das Online-Casino "Spinaway" betrieb, zur Rückzahlung von Spielverlusten beim illegalen Online-Glücksspiel verurteilt und im Rahmen dessen die Berufung des Anbieters gegen ein klagestattgebendes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen.
Der Fall betraf die Rückforderung verlorener Einsätze aus Online-Glücksspielen, die der in Hessen wohnhafte Kläger in einem Online-Casino mit Sitz in Curacao getätigt hatte. Das Online-Casino aus Curacao besaß keine Erlaubnis zum Vermitteln und Veranstalten von Online-Glücksspielen in Deutschland.
Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag
Der Senat stellte zunächst klar, dass die Beklagte keine Erlaubnis für das Anbieten von Online-Glücksspielen in Hessen beantragt hatte und somit gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Dieser Verstoß führt dazu, dass die abgeschlossenen Verträge als nichtig angesehen werden. Damit hat der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung seiner Einsätze.
Keine Aussetzung des Verfahrens
Die Beklagte hatte zudem argumentiert, dass das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem ähnlichen Fall ausgesetzt werden sollte. Der Senat sah dies jedoch anders. Der entscheidende Punkt war, dass sich die Beklagte nicht auf die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union berufen kann, da Curacao kein Mitgliedstaat der EU ist. Daher war das Verfahren des Klägers in Deutschland zulässig und konnte ohne Unterbrechung fortgeführt werden.
Kein Ausschluss des Rückforderungsanspruchs
Die Beklagte hatte außerdem argumentiert, dass der Kläger durch seine Teilnahme am Glücksspiel selbst gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und deshalb keinen Anspruch auf Rückzahlung habe. Der Senat sah dies jedoch anders. Es stellte fest, dass der Kläger nicht vorsätzlich gehandelt habe und ihm die Illegalität des Angebots nicht bekannt gewesen sei. Daher scheitere der Rückforderungsanspruch nicht an einem Ausschluss nach § 817 Satz 2 BGB.
Treuwidrigkeitseinwand abgelehnt
Auch der Einwand der Beklagten, dass das Verhalten des Klägers treuwidrig sei, wurde vom Senat zurückgewiesen. Der Senat führte aus, dass die Beklagte selbst gesetzeswidrig gehandelt habe und daher kein schutzwürdiges Interesse daran haben könne, die erhaltenen Einsätze zu behalten. Die Beklagte habe es außerdem unterlassen, die Spieler darüber zu informieren, dass ihre Angebote ohne entsprechende Erlaubnis in Deutschland nicht zulässig seien.
Bedeutung des Urteils
Das Urteil ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen illegale Online-Glücksspiele und zeigt, dass Anbieter mit Sitz außerhalb der EU sich nicht auf die europäische Dienstleistungsfreiheit berufen können, um ihre Geschäftspraktiken zu rechtfertigen. Für Betroffene bedeutet dies, dass sie gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter keine gültige Erlaubnis besitzt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.redell.com/blog
Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.
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