Online-Scheidung – „spart Zeit, Nerven und Geld“

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Für viele scheidungswillige Ehepaare, die bereits alle Streitpunkte untereinander einvernehmlich geregelt haben, kann die Online-Scheidung tatsächlich die richtige Wahl sein. Denn die Online-Scheidung bietet vielfältige Möglichkeiten und Vorteile:

Was ist das?

Scheidung online bedeutet, dass der betreffende Scheidungsanwalt die Möglichkeit bietet, die Mandatsanbahnung und die gesamte Kommunikation zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt über das Internet, per Mail, Telefon und per Fax abzuwickeln.

Lediglich der wahrzunehmende Scheidungstermin erfordert in der Regel das persönliche Erscheinen der Ehegatten. In schwierigen Konstellationen kann aber auch das persönliche Erscheinen eines Ehegatten vor Gericht entbehrlich sein. Der Termin ist allerdings meistens relativ kurz: In der Regel ergeht nach einer in etwa 10-minütigen Anhörung der Parteien der Scheidungsbeschluss.

Welche Vorteile bietet die Online-Scheidung?

Ein wesentlicher Vorteil ist die Flexibilität. Der Mandant kann sich zu Hause im Internet seinen Scheidungsanwalt aussuchen, Bewertungen studieren und ihn auf diesem Wege zu jeder Tages- und Nachtzeit mit der Online-Scheidung beauftragen oder sich kostenlos die anfallenden Scheidungskosten berechnen lassen.

Außerdem lässt sich mit der Online-Scheidung Zeit und Geld sparen. Es entfällt die Notwendigkeit zu einem persönlichen Termin in der Kanzlei. Der Mandant kann somit oftmals viel Zeit und Kosten für lange Fahrten und Termine in den Kanzleiräumlichkeiten einsparen.

Vielmehr können etwaig notwendige Telefongesprächstermine zeitlich flexibel vereinbart werden, nach Feierabend, am Wochenende oder gar spontan geführt werden.

Rückfragen, Zwischenfragen und sonstige Anliegen des Mandanten können jederzeit unproblematisch per E-Mail oder telefonisch geklärt werden.

Der Mandant muss so nicht auf einen persönlichen Termin warten, um auftretende Fragen stellen zu können. Unterstützt wird dies durch eine stete Erreichbarkeit Ihres Scheidungsanwalts, wie es qualifizierte Kanzleien organisatorisch ermöglichen.

Benötigte Auskünfte oder Unterlagen können von dem Mandanten zu beliebigen Tageszeiten zuhause entspannt zusammengestellt und von dort per Fax oder per E-Mail an den Scheidungsanwalt verschickt werden.

Kostenloses Beratungsgespräch

Ehegatten, die an der Online-Scheidung interessiert sind, haben in vielen Kanzleien zudem die Möglichkeit, ein kostenloses Beratungsgespräch wahrzunehmen.

In diesem Gespräch können alle Fragen zum Ablauf der Online-Scheidung, der Scheidungskosten gestellt und geklärt oder auch evtl. Bedenken erörtert werden. Das Orientierungsgespräch kann telefonisch oder in der Regel auch persönlich in den Büroräumen geführt werden.

Zudem wird vielfach die Möglichkeit geboten, die Scheidungskosten selbst durch einen Scheidungskostenrechner auf der Online-Scheidungs-Homepage selbst zu berechnen oder einen kostenlosen ganz individuellen Kostenvoranschlag bei dem Rechtsanwalt einzuholen.

Kosten sparen: Online-Scheidung mit nur einem Anwalt?

Die Online-Scheidung bietet sich insbesondere für eine einvernehmliche Scheidung an. Denn bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht zudem die Möglichkeit, dass die Ehegatten das Scheidungsverfahren insgesamt mit nur einem Rechtsanwalt durchführen.

Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt, muss anwaltlich vertreten sein. Ein Scheidungsanwalt kann zwar nur einen Ehegatten vertreten. Allerdings kann der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag folgend lediglich zustimmen und dafür muss dieser gerade nicht anwaltlich vertreten sein.

Hieraus ergibt sich ein weiteres enormes Einsparpotenzial, da in diesem Fall lediglich Scheidungskosten für einen Rechtsanwalt und nicht für zwei anfallen.

Die entstehenden Kosten können die Ehegatten selbstverständlich auch untereinander hälftig aufteilen. Es bietet sich aus nachvollziehbaren Gründen an, entsprechende Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, um späteren Streit zu vermeiden.

Vielfach wird auch noch die Möglichkeit genutzt, bei einfachen Verfahren, die auch für das Gericht deutlich weniger Arbeit als die Durchschnittsverfahren verursachen, einen Antrag auf Reduzierung des Gegenstandswertes, der für die Berechnung der tatsächlichen Scheidungskosten maßgeblich ist, um bis zu 30 % zu stellen, da das Gericht durchaus einen Spielraum bei der Festsetzung des entsprechenden Wertes hat und so weitere Kosten von bis zu mehreren Hundert Euro an Scheidungskosten gespart werden können.

Oberlandesgericht Hamm: „Scheidung Online – spart Zeit, Nerven und Geld“ kann eine zulässige Anwaltswerbung sein [Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.03.2013 (4 U 162/12)].


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