Opalenburg – Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG – korrigiert(e) Bilanz?

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Glaubt man den Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger zum 26.01. 2017, sah sich die heutige Geschäftsführung der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. Safeinvest KG (vormals: Opalenburg Vermögensverwaltung AG & Co. Safe Invest KG München) veranlasst, den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011, veröffentlicht am 23.04.2015, zu berichtigen.

Die ursprünglich am 23.04.2015 veröffentlichte Bilanz über den Jahresabschluss 2011 war von einer Bilanzsumme i.H.v. 9.589.344,64€ ausgegangen. Die jetzige Bilanz über den Jahresabschluss 2011 geht von einer Bilanzsumme i.H.v. 8.044.318,43 € aus.

Die Differenz i.H.v. 1.545.026,21 € erklärt sich u.a. wie folgt:

Zunächst war angegeben:  Nunmehr korrigiert:            Differenz:
Sachanlagen:           8.755.800,67 €  

7.112.697,43 €

 1.643.103,24 €
Forderungen und sonstige Vermögenswerte:
68.765,84 €

206.842,87 €

-138.077,03 €
Rechnungsabgrenzungsposten:
48.900,00 €  
8.900,00 €
40.000,00 €


Es finden sich weitere Korrekturen.

Ggf. nicht nur für Anleger, die in den Kalenderjahren 2011 und danach als Kunden geworben worden waren, dürften diese Differenzen von Interesse sein. Fraglich dürfte allerdings einmal mehr sein, ob überhaupt mit dem seitens der Opalenburg seinerzeit verwandten Emissionsprospekt (ggf. dem vom 30.08.2008) der Anleger hätte richtig aufgeklärt werden können. Wurde unrichtig aufgeklärt, können sich Kündigungsrechte zugunsten der Anleger ergeben. Oder, soweit noch nicht 10 Jahre seit dem Zeitpunkt des Abschlusses der Beteiligung „ins Land gegangen sind“, auch noch ggf. erfolgreich auf Schadensersatz geklagt werden.

All diejenigen, welche im vorliegenden Fall unzufrieden mit ihrer Kapitalanlage sind, sollten gegebenenfalls Beratung durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bankrecht in Anspruch nehmen.

Dies, um die ihnen zustehenden Ansprüche auf Schadensersatz oder Ausübung von Gestaltungsrechten (Kündigung und Widerruf) sowie Rechtsansprüchen (auf Erstellung einer Abschichtungsbilanz, Feststellung der Beendigung der Beteiligung) geltend machen zu können.

Eine ungeprüfte Zahlung in Rechnung gestellter Monatsbeiträge ist unter Berücksichtigung feststellbarer Umstände auch bei Bestehen von Kündigungs- und Widerrufsmöglichkeiten ggf. nicht mehr empfehlenswert.

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