Opel ist nun auch beim Abgasskandal dabei! Wertverlust, Fahrverbot, Zwangsrückruf für Opel-Besitzer?

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Opel ist nun auch beim Abgasskandal dabei. Den Opel-Besitzern drohen: 

1. Wertverlust

2. Fahrverbote

3. Zwangsrückruf

Aktuellen Medienberichten zufolge haben Beamte der Staatsanwaltschaft Frankfurt und des hessischen Landeskriminalamtes am 15.10.2018 eine Razzia in den Geschäftsräumen von Opel wegen konkreter Hinweise auf Betrug bei Dieselfahrzeugen durchgeführt. Es bestünde der konkrete Verdacht auf Abgasmanipulationen (betroffen seien die Euro-6-Motoren).

Die Motoren des Typs EA 189 waren beim VW-Abgasskandal betroffen. VW hatte die Abgassteuerung dieses Motors manipuliert und so Kunden und Behörden getäuscht. Nun wird der gleiche Vorwurf Opel mit den neuen Euro-6-Motoren gemacht.

Nach der Anzeige des Kraftfahrtbundesamtes sei der Einbau von möglicherweise unzulässiger Software zur Beeinflussung der Abgaswerte bei folgenden Modellen erfolgt:

Opel Insignia 

Opel Zafira 

Opel Cascada 

Baujahr: 2012, 2014 und 2017

Es wird derzeit von rund 100.000 betroffenen Autos der vorgenannten Modelle ausgegangen.

Die Abgaswerte werden durch Abschalteinrichtungen manipuliert. Die Autos stoßen dabei im Prüfstand weniger Schadstoffe aus, vor allem Stickoxide (NOx), als im realen Betrieb auf der Straße. Das stellt eine Täuschung über die tatsächlichen Abgaswerte dar. Die Stickstoffoxid-Grenzwerte werden in vielen Städten überschritten. Es drohen damit Fahrverbote für Dieselautos.

Was Sie nun als Opel-Besitzer tun können:

Widerruf des Autokredits:

Sie können Ihren Autokredit gegenüber der finanzierenden Bank widerrufen mit der Folge, dass Sie Ihren Opel der Bank übergeben. In dem Fall bekommen Sie die gezahlten Finanzierungsraten abzüglich der Zinsen und ggfls. des Nutzungsersatzes zurück. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die finanzierende Bank Sie über Ihr Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt hat.

Schadensersatzansprüche gegen den Autohändler und gegen die Opel-AG:

Sie können im Falle eines Zwangsrückrufs Schadensersatzansprüche gegen den Autohändler geltend machen. Sie können aber auch Schadensersatzansprüche gegen die Opel AG richten, die für den Abgasskandal, sollte er sich im Laufe der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bestätigen, allein verantwortlich ist.

Sollten Sie im Besitz eines der betroffenen Opel-Modelle seien und eine anwaltliche Beratung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, dies über das untenstehende Kontaktformular zu tun.

Schreiben Sie einfach über das Kontaktformular und laden gleich Ihren Fahrzeugschein, den Autokaufvertrag und den Autokreditvertrag hoch. Sie können auch gerne Ihren Versicherungsschein von der Rechtsschutzversicherung mithochladen. Ich werde nach Überprüfung der Unterlagen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung auf Sie zurückkommen.


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