Abgasskandal: Auch Opel-Modelle betroffen – Ihre rechtlichen Möglichkeiten als betroffene Opel-Fahrer

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Längst ist bekannt, dass der Dieselskandal, der seit 2015 primär mit dem Volkswagenkonzern und dessen Marken VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche in Verbindung gebracht wird, sich in den Folgejahren auch auf einige weitere Automobilhersteller ausgeweitet hat, darunter die Opel Automobile GmbH.

Das Kraftfahrbundesamt hat festgestellt, dass auch Opel einige seiner Modelle mit einer illegalen Abschaltsoftware ausgestattet und so deren Abgaswerte manipuliert hat.

Die Software erkennt, wann das Auto auf dem Prüfstand der Abgas-Tester steht und fährt dann die Abgasreinigung hoch, so dass das Auto sauber läuft und die Grenzwerte einhält. Im realen Straßenverkehr wird hingegen die Abgasreinigung heruntergefahren und insbesondere die Adblue-Dosierung verringert, was zu zu einer erhöhten Stickoxidemission führt. Das Auto wird so zur „Dreckschleuder“.

Daher hat das Kraftfahrtbundesamt den Rückruf der Modelle Opel Zafira (1.6 und 2.0), Cascada (2.0) und Insignia (2.0) angeordnet und Opel zu einer Entfernung der „Schummelsoftware“ durch ein sog. Update verpflichtet. Weiterhin sind die Diesel-Modelle Astra (1.6) und Mokka (1.6), aber sogar auch die Benziner-Modelle Adam und Corsa (jeweils 1.2 und 1.4) betroffen.

Auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt ist daraufhin dem Verdacht des Betrugs und der Abgasmanipulation durch Opel nachgegangen und hat, wie ganz aktuell bekannt wurde, Opel schließlich eine Geldbuße in Höhe von 64,8 Millionen Euro auferlegt.

Viel zu milde, wie nicht nur die Deutsche Umwelthilfe (DUH), sondern auch der Autor dieser Veröffentlichung, Verbraucheranwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, meint.

Denn leider steht das Software-Update in dem Verdacht, nicht unerhebliche weitere Schäden, zusätzliche Kosten und etwaige sonstigen Konsequenzen nach sich zu ziehen, welche die Opel-Fahrer weiter belasten. Ganz zu Schweigen von dem empfindlichen Wertverlust im Falle eines Weiterverkaufs oder gar drohenden Stillegungen aufgrund einer weiteren Verschärfung der bestehenden Fahrverbote.

Betroffenen Opel-Fahrern ist daher die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen anzuraten, erforderlichenfalls im Wege einer Klage gegen Opel.

Der Autor dieser Information, Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, ist seit über 15 Jahren sehr engagiert mit eigener Kanzlei in Bayreuth mit dem Schwerpunkt „Verbraucherrecht“ tätig und hat schon weit über 4000 Dieselskandalfälle erfolgreich bearbeitet, teilweise auch als Kooperationsanwalt und/oder Terminsbevollmächtigter nahezu aller bundesweit im Dieselskandal erfolgreichen Rechtsanwaltskanzleien auf Verbraucherseite.

Er verfügt daher über fundierte Erfahrung und profundes Fachwissen in diesem Bereich, sowie hervorragende Kenntnisse der einschlägigen Rechtsprechung, insbesondere der Landgerichte in Franken und Bayern.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lorbach bietet Ihnen im Abgasskandal eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten, kümmert sich ggf. um die Einholung einer Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung und vertritt Sie kompetent außergerichtlich, sowie erforderlichenfalls auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir freuen uns auf Ihre baldige Kontaktaufnahme.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Christian Lorbach, M.Sc.

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

Meyernberger Str. 9 b, 95447 Bayreuth

Tel.: 0921/7868085; Fax: 0921/7868081

E-mail: cl@ra-dr-lorbach.de



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