Opfer von Gewalttaten aufgepasst! Mit der Nebenklage habt ihr jetzt noch mehr Rechte, um eure Interessen durchzusetzen.

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Mehr Rechte im Strafverfahren als Nebenkläger:in

Als Zeugin oder Zeuge in einem Strafverfahren treten Betroffene häufig auf. Bei bestimmten Straftaten haben sie aber als Nebenkläger noch mehr Rechte.

Betroffene und Hinterbliebene, die Opfer einer bestimmten Straftat geworden sind und der Angeklagte zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt war (bei unter 18-Jährigen nur bei besonders schweren Straftaten), haben das Recht auf Nebenklage. Diese ermöglicht es den Betroffenen, sich aktiv am Verfahren zu beteiligen und ihre Interessen vor Gericht zu vertreten.

Zu diesen nebenklagefähigem Straftaten gehören zum Beispiel

  • (versuchte) Tötung
  • sexueller Missbrauch
  • vorsätzliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung
  • oder Menschenhandel etc.

Sie alle stellen schwerwiegende Eingriffe in die persönliche Integrität eines jeden Menschen dar. Diese Regelungen leisten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Opfer und geben ihnen eine Stimme im Verfahren.

Darüber hinaus können auch Angehörige nebenklageberechtigt sein, wenn ein naher Angehöriger durch eine Straftat zu Tode gekommen ist.

Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung

Als Nebenkläger haben Sie das Recht, während des Strafverfahrens anwesend zu sein und sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies ist ein wichtiger Schutz für Sie, um Ihre Interessen im Verfahren wahrnehmen zu können.

Die Möglichkeit der Nebenklage gibt

Ihnen die Chance, aktiv am Verfahren teilzunehmen und sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Ihr Anwaltsteam steht Ihnen dabei jederzeit beratend zur Seite und kämpft gemeinsam mit Ihnen für eine gerechte Entscheidung in Ihrem Sinne.

Mit Ihrem Anspruch auf das sogenannte "Nebenklage-Anwesenheitsrecht" sind Sie bei allen relevanten Terminen vor Gericht auch physisch anwesend. So haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, Zeugen direkt zu befragen oder die Aussagen von Sachverständigen kritisch zu hinterfragen - alles Möglichkeiten, die Ihnen ohne dieses besondere Privileg nicht zur Verfügung stünden.

Insgesamt bieten sowohl die Nebenklagebefugnis als auch das damit verbundene Antragsrecht erhebliche Vorteile: Es hilft ihnen, ihre Sache in einem fairen Verlauf des Strafprozesses effektiv vorzutragen und zu argumentieren - was letztlich der Sicherung der Gerechtigkeit dient.

Es ist ein besonderes Privileg der Strafprozessordnung, dass Personen als Nebenklägerinnen und Nebenkläger zur Hauptverhandlung zugelassen und damit anders behandelt werden als gewöhnliche Zeuginnen und Zeugen. Auch wenn die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen ist, können sie - zusammen mit ihrem Rechtsbeistand - an der Verhandlung teilnehmen. Dies gilt selbstverständlich auch für alle zugelassenen Nebenkläger. Während sich die Anwesenheit der Hauptbeteiligten nach der Terminplanung des Gerichts richtet, müssen Nebenkläger ihre Teilnahme aktiv beantragen.


Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie als Nebenklägerin oder Nebenkläger zugelassen sind, entscheidet das Gericht über Ihr Anwesenheitsrecht. Als Nebenklagevertreterin oder Nebenklagevertreter können Sie bereits im Ermittlungsverfahren bei richterlichen Vernehmungen anwesend sein, sofern nicht besondere Umstände eine Geheimhaltung erfordern. Auch wenn Sie sich nicht aktiv am Verfahren beteiligen (wollen), erhalten Sie alle notwendigen Informationen durch Ihren Rechtsbeistand.

Mehr Rechte durch die Nebenklage

Um Unklarheiten zu vermeiden, muss die Nebenklage keine eigene Anklageschrift einreichen. Dies bleibt der Staatsanwaltschaft vorbehalten. Es ist nicht erforderlich, dass sie als Nebenkläger oder -klägerinnen im Gerichtssaal anwesend sind, es sei denn, sie sind als Zeugen oder Zeuginnen geladen und ihre Aussage ist erforderlich. Formalitäten wie das Stellen von Anträgen fallen ebenfalls nicht in ihren Zuständigkeitsbereich; sie haben aber selbstverständlich jederzeit das Recht, dies zu tun und während der Hauptverhandlung eigenständige Erklärungen abzugeben.

Umfassende Informationsrechte

Die Entscheidungen des Gerichts werden den Nebenklägerinnen und Nebenklägern stets zur Kenntnis gebracht. Sie erhalten eine Ausfertigung des Urteils. Sollten sie Akteneinsicht oder eine Abschrift wünschen, bedarf es keiner weiteren Erklärung ihrerseits. Darüber hinaus besteht auch für diese Gruppe eine eingeschränkte Rechtsmittelbefugnis gegen das Strafurteil.

Bei Unklarheiten Rechtsberatung einholen

Wenn Sie eine Nebenklage erwägen und noch Unklarheiten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.

Ich bin für Sie auch über WhatsApp erreichbar!

Foto(s): © RAin Anja Riemann-Uwer, L.L. M.


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