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Opferentschädigung bei dauerhaftem Haarverlust nach Friseurbesuch?

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Es kann passieren, dass bei einer vereinbarten Dienstleistung etwas „schief läuft“. Z. B. wollte eine Kundin sich die Haare blondieren lassen. Der Mitarbeiter des Friseurs ließ das Färbemittel über einen längeren Zeitraum einwirken, ohne eine Unverträglichkeit bei der Kundin zu erkennen. Dies führte auf der Kopfhaut zu tiefen bis auf den Schädelknochen abgestorbenen Arealen und zu dauerhaften Haarverlust.

Zur Frage der Opferentschädigung hat das Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz entschieden (LSG, Beschluss vom 21.04.2016, – L 4 VG 4/15 B -):

 „(…) seien nicht geeignet, den Tatbestand eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs im Sinne von § 1 Abs. 1 OEG zu begründen.

 (…) Dementsprechend setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – BGH – (z. B. NStZ 2003, 306) bedingt vorsätzliches Handeln voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet; bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn der Täter mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft – nicht nur vage – darauf vertraut, der tatbestandliche Erfolg werde nicht eintreten (...)“

Ergänzungen des Anwalts für Sozialversicherungsrecht:

Die Entscheidung des LSG bekräftigt den gesetzgeberischen Willen, nur besonders herausragende Beeinträchtigungen zu entschädigen. Der Antragsteller muss gleichsam ein „Sonderopfer“ gegenüber der Gesellschaft erbringen oder Opfer einer vorsätzlichen Gewalttat werden. Bei Dienstleitungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass eine vorsätzliche Schädigung gewollt war. Auch wenn Ansprüche nach dem OEG abgelehnt wurden, hat die Klägerin jedoch Ansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gegen den Friseur. Es kommt entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an.

Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit.


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