Parabolantenne auf Balkon im Einzelfall zulässig

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Der Bundesgerichtshof hat  in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2007 – VIII ZR 207/04 nochmals klargestellt, was bisherige Rechtssprechung war und ist:

Grundsätzlich ist bei vorhandenem Kabelanschluss eine zusätzliche Parabolantenne auf dem Balkon nicht zulässig, solange der Vermieter nicht zustimmt.

Folgende Ausnahme kann aber dazu führen, dass der Vermieter eine solche Antenne gleichwohl dulden muss

wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.

Ein bloßes Verbieten mit Hinweis auf den Kabelanschluss ist damit nicht mehr möglich. Es kommt entscheidend auf den konkreten Einzelfall an.

 


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