Parkinson-Erkrankung fehlerhaft diagnostiziert: 5.000 Euro

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Mit Vergleich vom 15.03.2018 hat sich ein Krankenhaus verpflichtet, an meine Mandantin 5.000 Euro und die außergerichtlichen Anwaltsgebühren (2,0-Geschäftsgebühr) zu zahlen.

Die 1943 geborene Rentnerin stellte sich ab 1999 ambulant in der Neurologischen Klinik wegen wiederkehrender Taubheitsgefühle im linken Gesicht und im linken Zeigefinger vor. 2001 berichtete sie über ein Zittern der Hände. Bei unauffälligem neurologischen Befund und fehlendem Hinweis auf andere Parkinson-Symptome rieten die Ärzte zu einer abwartenden Haltung. 2003 kam es zu Wortfindungsstörungen, Lesestörungen und Paraphasien (Wortverwechselungen). 2006 berichtete die Mandantin über gelegentliches Händezittern beidseits in Ruhe, auch ohne psychische Belastung. 2008 kam es zu einem Zittern der linken Hand und einem kurzzeitigen Nachziehen des linken Beines.

Daraufhin veranlassten die Ärzte eine szintigraphische Darstellung des Dopamintransporters mit 185MBqJ123FP-CIT (DATScan) in Spectroskopie-Technik. Es wurde der Befund eines beginnenden, beidseitigen Morbus Parkinson gestellt. Ab 2013 wurde eine Therapie mit dem Dopaminagonisten Pramipexol und dem MAO-Hemmer Rasagilin (Azilect) begonnen.

Vor der Gutachterkommission Westfalen-Lippe kam der Sachverständige zu dem Ergebnis: Die DATScan-Untersuchungen (Hirn-Szintigraphien) vom 23.01.2008 und 21.05.2013 seien fehlerhaft bewertet worden. Aus der Untersuchung vom 23.01.2008 habe sich kein typischer Anhalt für einen Morbus Parkinson ergeben. Tatsächlich hätte ein Vergleich mit der morphologischen Bildgebung empfohlen werden müssen. Auch der Befund der zweiten Untersuchung vom 21.05.2013 sei nicht nachvollziehbar. Zudem wäre bei Untersuchungen im Abstand von mehr als 5 Jahren eine Verschlechterung des Befundes zu erwarten gewesen. Es sei also wegen zweier grob fehlerhaft befundeter DATScan-Untersuchungen zu einer Fehldiagnose des Morbus Parkinson gekommen. Die Medikamente Pramipexol und Azilect seien fehlerhaft über Jahre verordnet worden.

Die Mandantin hatte geltend gemacht, die fehlerhafte Diagnose und die Einnahme der Medikamente hätten bei ihr einen psychischen Schaden verursacht. Aufgrund der Diagnose Morbus Parkinson habe sie jahrelang mit starken Zukunftsängsten gelebt, insbesondere unter der Angst, allein mit ihrer schweren Erkrankung leben zu müssen und ein Pflegefall zu werden. Ihr seien ohne medizinische Notwendigkeit die Medikamente Pramipexol und Azilect verordnet worden. Sie leide deshalb unter innerer Unruhe und Hitzewallungen mit Durchschlafstörungen.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht



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