Patientenanwalt erklärt: Behandlungsunterlagen anfordern - erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos
- 3 Minuten Lesezeit

Einsichtnahme in die Patientenakte kostenlos?
Ist die Einsichtnahme in die Patientenakte kostenlos? Eine dem Anwalt häufig gestellte Frage. Das Recht eines Patienten, Einsicht in die Patientenakte zu nehmen und seine Behandlungsunterlagen anzufordern, ist gesetzlich eindeutig geregelt, §§ 630f, 630g BGB.
Danach ist der Behandelnde verpflichtet, eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in seine vollständige Patientenakte zu gewähren. Eine Ausnahme gilt nur soweit der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Von der Patientenakte kann der Patient auch elektronische Abschriften verlangen.
Recht auf Einsicht in die Patientenakte – doch wer trägt die Kosten?
Mit der Frage, ob Patienten die Patientenakte kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen müssen, beschäftigte sich zuletzt auch den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.
Im Ausgangsverfahren forderte ein Patient nach einer zahnärztlichen Behandlung, bei der er Behandlungsfehler vermutete, von der Zahnärztin eine unentgeltliche Kopie seiner Krankenunterlagen. Die Zahnärztin war der Ansicht, sie müsse dem Patienten keine Kopie der Patientenakte kostenlos zur Verfügung stellen.
Das erst- und zweitinstanzliche Gericht gaben dem Patienten Recht. Sie entschieden, dass das nationale Recht im Lichte der europäischen Vorschriften, der Art. 12 Abs. 5 und Art. 15 Abs. 1 und 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), auszulegen wäre.
Der mit der Revision befasste BGH legte die Sache dem EuGH vor. Seiner Auffassung nach hing die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblich davon ab, wie die genannten Bestimmungen der DSGVO auszulegen sind. Aus den nationalen Vorschriften ergebe sich keine Verpflichtung eine Kopie der Patientenakte kostenlos herauszugeben.
EuGH: erste Kopie der Patientenakte kostenlos
Nun hat der EuGH auf die Vorlage des BGH entschieden, dass Patienten ein Recht darauf haben, die erste Kopie der Patientenakte kostenlos zu erhalten. (vgl. Urt. v. 26.10.2023, Az. C-307/22)
Dies gilt nach Auffassung des EuGH auch, wenn die betroffene Person ihren Antrag mit einem datenschutzfremden Zweck begründet. Ein solcher datenschutzfremde Zweck kann die Überprüfung und Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sein.
Der EuGH urteilte, dass der Patient eine vollständige Kopie der Dokumente in der Patientenakte kostenlos verlangen darf, wenn dies für das Verständnis erforderlich ist. Dies schließt Daten aus der Patientenakte ein, die Informationen wie beispielsweise Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen enthalten.
Nach Ansicht des EuGH kann der Patient nur mit Kosten für die Bereitstellung weiterer Kopien belastet werden, wenn er bereits eine Kopie seiner Patientenakte kostenlos erhalten hat.
Kanzlei Freihöfer – Der Patientenanwalt Ihres Vertrauens
Exklusive Vertretung der Patientenseite
In der Kanzlei Freihöfer haben wir uns entschieden, ausschließlich Patienten zu vertreten. Diese konsequente Spezialisierung ermöglicht es uns, deutschlandweit als Patientenanwalt mit einer klaren Fokussierung auf die Interessen der Betroffenen zu agieren. Wir kombinieren herausragende juristische Fachkenntnisse mit tiefgehendem medizinischem Wissen, um eine kompetente und erfolgreiche Beratung im Bereich des Patientenrechts zu gewährleisten.
Vertrauen und Geborgenheit für unsere Mandanten
Patienten, die sich an uns wenden, sind oft enttäuscht und fühlen sich von der Ärzteschaft im Stich gelassen. Unser Ziel ist es, dass sich unsere Mandanten bei uns sicher und gut aufgehoben fühlen. Vertrauen ist das Fundament unserer Arbeit – wir begleiten unsere Mandanten durch den gesamten rechtlichen Prozess und sorgen dafür, dass dieses Vertrauen bis zum erfolgreichen Abschluss des Mandats erhalten bleibt.
Kostenlose Ersteinschätzung – Ihr erster Schritt zu Gerechtigkeit
Für uns ist der Beruf des Patientenanwalts nicht nur ein Job, sondern eine Berufung. Die Kanzlei Freihöfer setzt sich mit vollem Einsatz für die Rechte der Patienten ein. Dank unserer Spezialisierung auf das Patientenrecht können wir unsere Mandanten optimal und effizient unterstützen, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Wir bieten eine kostenlose Erstberatung innerhalb von drei Stunden an und unterstützen Sie mit unserer Erfahrung.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und helfen Ihnen dabei, kostenlos in Ihre Patientenakte Einsicht zu erhalten.
Wir sind Ihr verlässlicher Partner und kämpfen für Ihr Recht!
Ihr Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht
Christoph Theodor Freihöfer
Kanzlei Freihöfer – Ihr Patientenanwalt
Sie sind Opfer eines Behandlungsfehlers?
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen.
Rufen Sie uns an.
- Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
- Wir melden uns innerhalb von 3 Stunden*
- Über 11-jährige Erfahrung
- Nur für Patienten tätig
- Deutschlandweite Vertretung
neu@kanzlei-freihoefer.de
www.patientenanwalt-freihoefer.de
*während der Bürozeiten
Artikel teilen: