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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Zahlt die Rechtschutzversicherung bei Rechtsberatung?

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Wer selbstbestimmt für Situationen vorsorgen will, in denen er nicht mehr allein entscheiden oder einwilligen kann, wird sich früher oder später mit Fragen zu entsprechenden Verfügungen auseinander setzen. Gerade die Regelung des eigenen Nachlasses durch ein Testament oder einen Erbvertrag liegt dabei für viele Menschen im Fokus, auch wenn daneben weitere Verfügungen, wie insbesondere Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung existieren, die ebenso angegangen werden sollten.

Letztere ist hierbei seit dem 01.09.2009 auch im Gesetz geregelt. Nach verschiedenen Gesetzesentwürfen sieht § 1901 a BGB aber gerade nicht vor, dass eine Beratung durch einen Arzt oder Rechtsanwalt für die Erstellung einer Patientenverfügung erforderlich ist, auch wenn in der Praxis und in der Wissenschaft eine solche Kontaktierung dringend empfohlen wird.

Gerade weil jedoch eine Beratung nicht gesetzlich verankert ist, traten auch die gesetzlichen Krankenkassen oder Rechtschutzversicherungen nicht unbedingt für diese Kosten beim Arzt und Anwalt ein, so dass viele Menschen, welche gerade in Hinblick auf eine zunehmende „Apparatemedizin” und ein „künstliches am Leben erhalten” sich für eine Patientenverfügung entschieden hatten, die Kosten alleine tragen mussten.

Mittlerweile haben viele Rechtschutzversicherer Ihre Angebote massiv ausgebaut und bieten oftmals Ihren Kunden, nicht zuletzt zur Abgrenzung von der Konkurrenz, auch vielfältige erweiterte „Rundum-Rechtsschutzpakete”, die gerade das gestalterische Tätigwerden eines Anwalts/Notars, etwa bei der Erstellung einer Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht, mit umfassen und zumindest einen Teil der Kosten ausgleichen.

Tipp: Überprüfen Sie, ob nicht auch in Ihrer Rechtschutzversicherung entsprechende Angebote enthalten sind oder informieren Sie sich, welche Kosten mit einer Ausweitung des Versicherungsschutzes verbunden sind, denn diese Kosten bleiben oft hinter den Beratungskosten zurück.

So bietet etwa der Familien-Rechtsschutz der ALLRECHT Ihren Versicherten die Erstattung von 500 € im Kalenderjahr für eine Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht an, so dass hier nicht nur eine Erstellung sondern auch eine jährliche Überprüfung derselben vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Ebenso die ROLAND-Rechtsschutz, welche bis zu zwei Leistungsfälle mit bis zu je 250,00 € pro Kalenderjahr Ihren Versicherungsnehmern bei entsprechenden Antrag erstattet.

Die ADVOCARD übernimmt im Rahmen der Privat-Rechtsschutz Kosten für das Aufsetzen der Patientenverfügung immerhin in Höhe von 220,00 €, die Concordia-Versicherung von bis zu 750 €. 

Fazit: Wer sich mit dem richtigen Gedanken einer Erstellung von Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht beschäftigt, kann mitunter durch eine Rechtschutzversicherung eine Übernahme der Kosten beantragen. Anstatt vorgefertigte, generelle Verfügungen aus dem Internet herunterzuladen, sollte man das Angebot der Rechtsschutzversicherer annehmen und sich professionell durch einen Anwalt oder Notar (je nach RSV) beraten lassen. Dieser nimmt in der Regel auch mit Mandatierung eine Deckungsanfrage bei Ihrer RSV vor, so dass Mandanten auch dieser Aufwand erspart bleibt.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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