Patientenverfügung – was ist zu beachten?

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Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall oder Herzinfarkt – schwere Schicksalsschläge kommen oft aus heiterem Himmel und im schlimmsten Fall kann man dann nicht mehr selbst entscheiden, wie man behandelt werden soll.

Um dieses zu vermeiden, gibt es sog. Patientenverfügungen. Damit kann jeder Erwachsene in gesunden Zeiten für den Fall der Fälle vorsorgen und bestimmen, was dann geschehen soll oder eben nicht gemacht werden darf. Damit dies verbindlich geschieht und auch beachtet wird, sollten allerdings ein paar Punkte beachtet werden.

Schriftform

Die Patientenverfügung muss von Gesetzes wegen zunächst einmal schriftlich verfasst werden, nur mündliche Erklärungen reichen nicht. Zum Notar muss man allerdings nicht.

Auch sollte man Personen seines Vertrauens mitteilen, dass es eine solche Patientenverfügung gibt und wo diese sich befindet. Die beste Erklärung nützt schließlich nichts, wenn sie im Notfall schlicht nicht gefunden wird.

Eindeutiger Inhalt

Die Patientenverfügung muss auch inhaltlich möglichst genau und eindeutig sein und Vorgaben zu konkreten medizinischen Situationen machen. Das Gesetz spricht hier schließlich von bestimmten Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen. Der BGH hat dementsprechend in 2016 entschieden, dass Floskeln wie „Ich will keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ nicht genügen. Es müssten schon recht präzise Vorgaben zu Aspekten wie künstlicher Beatmung und Ernährung, Wiederbelebung oder der Behandlung von Schmerzen sein.

Da dies gar nicht so einfach ist, gibt es durchaus hilfreiche Broschüren mit Formulierungsvorschlägen, so etwa vom Bundesgesundheitsministerium. Wer auf Nummer sichergehen soll, sollte allerdings auch überlegen, eine persönliche Beratung, etwa durch einen Arzt oder Wohlfahrtsverbände in Anspruch zu nehmen.

Ratsam ist zudem, in der Patientenverfügung eine Person seines Vertrauens zu bestimmen, die im Ernstfall als Ansprechpartner für Ärzte fungieren kann. Dies sollte natürlich mit dieser Person ebenso wie der Inhalt der Patientenverfügung abgesprochen werden.

Wenn man es sich dann noch anders überlegt, kann man seine Patientenverfügung auch jederzeit ändern oder natürlich auch ganz widerrufen.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät sowohl private Mandanten als auch Unternehmen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.


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