Was ist eine Patientenverfügung?

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie entscheiden, wie Sie ärztlich behandelt werden möchten. Ob Sie sich bei Bandscheibenproblemen operieren lassen oder Krankengymnastik in Anspruch nehmen, ob Sie eine akute Erkrankung mit homöopathischen Mittel angehen oder gleich mit Antibiotika bekämpfen – fast immer gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten, die Ihnen Ihr Arzt vorschlägt. 

Welche Möglichkeit Sie möchten, können nur Sie entscheiden, und Sie teilen Ihrem Arzt mit, welche Behandlung durchgeführt werden soll.

Es kann aber sein, dass Sie diese Wahl nicht treffen können, weil Sie bewusstlos oder aus anderen Gründen nicht (mehr) ansprechbar sind. Weder kann der Arzt Sie dann über Behandlungsalternativen informieren, noch können Sie ihm Ihren Behandlungswunsch mitteilen.

Für eine solche Situation können Sie mit einer Patientenverfügung vorsorgen, indem sie dort festhalten, wie Sie behandelt werden möchten.

Eine Patientenverfügung ist also Ihre Anweisung an die Ärzte, wie Sie behandelt werden möchten, wenn die Ärzte Sie nicht beraten und fragen können.

Was ist das häufigste Motiv für eine Patientenverfügung?

Die Befürchtung, bei einer irreversiblen und letztlich tödlich endenden Erkrankung nur noch durch Maschinen am Leben zu erhalten werden. Wer die medizintechnisch mögliche Lebensverlängerung nicht will, muss sich darüber Gedanken machen, in welcher Situation er wie (noch) behandelt werden möchte.

Ist die Patientenverfügung etwas anders als ein Patiententestament oder eine Patientenvollmacht?

Nein. Patientenverfügung ist der juristische Fachbegriff, Patiententestament oder Patientenvollmacht meinen dasselbe.

Brauche ich eine Patientenverfügung?

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort, das muss jeder für sich entscheiden. Deswegen nur der Hinweis: In erster Linie machen sich unsere älteren Mandanten darüber Gedanken, in Hinblick auf Altersdemenz oder andere, altersbedingte Erkrankungen. 

Aber auch der 40-Jährige, der nach einem schweren Motoradunfall im Koma liegt, ist in der Situation, dass er dann mit den Ärzten nicht kommunizieren kann. Das Alter ist, wie das Beispiel zeigt, also kein vernünftiges Kriterium.

Wie mache ich eine Patientenverfügung?

Als ersten Schritt müssen Sie für sich entscheiden, ob Ihr Arzt die medizinischen Möglichkeiten einer Lebensverlängerung in jedem Fall anwenden soll oder nicht.

Das ist leicht gesagt, aber eine schwierige und höchst individuelle Entscheidung: Zunächst müssen Sie sich mit den schweren Verlauf bzw. Endstadien von Erkrankungen befassen. Das ist – jedenfalls für die meisten Nichtmediziner – kein Vergnügen. Dann müssen Sie festlegen, wie Sie behandelt werden möchten. 

Deswegen scheuen viele an dieser Stelle weitere Überlegungen und starten eine Suche nach dem „richtigen“ Formular. Das „richtige“ Formular (auch noch möglichst kurz, also nur eine Seite) für alle Menschen existiert aber nicht. Nützlich sind aber Textbausteine, die Ihnen verschiedene Behandlungssituationen aufzeigen und dann möglichen Behandlungsvarianten. 

Daraus können Sie sich eine Patientenverfügung individuell für sich zusammenstellen. Eine vorherige Beratung durch einen Arzt ist nicht vorgeschrieben, kann aber natürlich sinnvoll sein.

Bitte beachten Sie

  • Ihre Entscheidungen können für die Ärzte eben nur bindend sein, wenn sie hinreichend konkret sind. Sie müssen also für denkbare Behandlungssituationen festhalten, wie Sie dann behandelt werden möchten.
  • Vermeiden Sie nur allgemeine Formulierungen wie „Ich möchte würdevoll sterben“. Sie finden sich zwar in vielen Patientenverfügungen, sind nach der Rechtsprechung aber zu allgemein, um einen Arzt zu einen konkreten Behandlung oder deren Abbruch zu verpflichten.

Nehmen Sie zur Vorbereitung daher Infomaterial, das verschieden Behandlungssituationen und Behandlungsvarianten beschreibt, sodass Sie hiervon eine Vorstellung bekommen und eine konkrete Auswahl treffen können. Empfehlenswert ist die Broschüre „Patientenverfügung“ des Justizministeriums, die Sie unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html frei downloaden können.

Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden – Ihre höchstpersönlichen Entscheidungen in diesem Bereich können wir Ihnen nicht abnehmen, aber für eine rechtssichere Umsetzung und Abstimmung mit anderen Vorsorgeregelungen wie z. B. einer Vorsorgevollmacht sind wir da.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Fachanwalt für Erbrecht Christian Räuchle

Beiträge zum Thema