Paukensschlag im Mercedes Abgasskandal Schadensersatz auch bei freiwilligem Rückruf

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Das Landgericht Stuttgart, hat in einem durch die Anwaltskanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte München geführten Verfahren, unter dem Az. 48 U76/20 vom 5.3.2021 die Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme eines Mercedes E3 150 CDI T 4 Matic, verurteilt.

Der Kläger erwarb oben genannten PKW als Gebrauchtwagen im Jahre 2016. Das Fahrzeug ist mit einem von der Beklagten entwickelten Dieselmotor OM 642, Euro 6, ausgestattet. Für das Fahrzeug gab es eine so genannte freiwillige Rückrufaktion. Trotz der Meinung vieler Gerichte, dass ein verpflichtender Rückruf vorliegt vorliegen muss kommt es nun vermehrt zu urteilen die auch bei einem freiwilligen Rückruf bzw. bei keinem Rückruf zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher kommen.

Der streitgegenständliche Pkw wurde von der Daimler AG im Zuge einer freiwilligen Servicemaßnahme zurückgerufen, um die verbotene Abschaltvorrichtung, die gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens nicht offen gelegt wurde, dies entgegen der gesetzlichen Verpflichtung, zu beseitigen.

Für das Gericht war es unerheblich, ob es sich um eine freiwillige oder um eine verpflichtende Rückrufmaßnahme des KBA gehandelt hat. Fest steht jedenfalls, dass eine verbotene Abschaltvorrichtung in Form eines Thermofensters vorliegt. Dies allein begründet das deliktische Vorgehen der Daimler AG. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass hier eine vorsätzliche unerlaubte Handlung der Beklagten vorliegt.

Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler AG auf Schadensersatz gemäß §§ 826, 31 BGB und/oder § 831 Abs. 1 S. 1 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Das Landgericht Stuttgart ist der Meinung, dass hier eine unzulässige Abschaltvorrichtung (so genanntes Thermofenster) verbaut ist, insbesondere wies das Landgericht Stuttgart darauf hin, dass der Daimler AG, die so genannte, sekundäre Beweis und Darlegungslast obliegt.

Die Klagepartei vermag in ihrer Eigenschaft als Verbraucherinnen bzw. nicht fachkundiger Kunde hier die Einzelheiten des Temperaturfensters und der Motorsteuerung unter dem Gesichtspunkt der Emissionskontrolle nicht dezidiert zu erläutern. Zu den hier notwendigen Informationen und entsprechenden Softwaredateien hat sie naturgemäß – auch bei Einschaltung eines Privatgutachters – keinen Zugang.

Umgekehrt ist es der Beklagten also der Daimler AG als Entwicklerin und Herstellerin des Motors, ohne jedwede Schwierigkeiten möglich, die Einzelheiten der Abgasrückführung zu erläutern und im besonderen die Frage nach einer Abschaltvorrichtung zu beantworten. Da die Daimler AG diesem Ansinnen des Gerichts nicht nachgekommen ist war sie entsprechend zu verurteilen.

Nachdem der BGH entschieden hat, dass Abschaltvorrichtungen im Grundsatz einen Mangel darstellen, ist somit der Weg frei für die Rückgabe des Fahrzeugs sowie etwaige Schadensersatzforderungen.

Es ist davon auszugehen, dass  eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Weg sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Derzeit erzielen vom Dieselskandal betroffene Autobesitzer, die gegen die Autokonzerne vorgehen, in der Regel ein Urteil, das die Rückgabe des Pkw bei Abzug der sogenannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises im Ergebnis sieht.

Verbraucher sollten deshalb alles daran setzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung! Oder die von Rechtecheck angebotene Prozessfinanzierungsmöglichkeit.

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtsschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertrags Abschlusses existent war.

Die Kanzlei Klamert & Partner Rechtsanwälte vertritt bundesweit tausende Dieselgeschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die oben genannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.



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