PC-Spiel: Abmahnung von rka Rechtsanwälten für Goat Simulator erhalten?
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Das PC-Spiel der Rechteinhaberin Koch Media GmbH wird von den Rechtsanwälten rka abgemahnt. Den Abmahnungsempfängern wird das sogenannte Filesharing des Computer-Spiels in Tauschbörsen vorgeworfen. Die Rechtsanwaltskanzlei der Rechteinhaberin fordert von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von bis zu 1.000,00 EUR.
Sollten Sie eine Abmahnung von den rka Rechtsanwälten für das PC-Spiel Goat Simulator erhalten haben, sollten Sie sich so verhalten:
Niemals sollte eine Abmahnung ignoriert werden!
Als Empfänger eines Abmahnschreibens ist man verpflichtet auf eine Abmahnung zu reagieren. Wer hofft, dass die Abmahnung nur eine „Warnung“ war und die Sache nicht weiter verfolgt werden wird, bringt sich in die Gefahr eines kostspieligen Gerichtsverfahren. Die Abmahnkanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung von statten geht. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten sind. Durch die richtige Reaktion nach Erhalt einer Abmahnung, können weitere hohe Kosten vermieden werden!
Keine übereilten Zahlungen an die Gegenseite leisten!
Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe bedarf einer Überprüfung:
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).
Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!
Eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung überprüfen lassen!
Unterschreiben Sie nicht einfach die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung: Sie sind an diese ein Leben lang gebunden und können sie nicht widerrufen oder anfechten! Sie werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch unter 030 206 494 05 oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu: berlin@shrecht.de
Wir helfen Ihnen gern!!!
Ihre Rechtsanwältin Scharfenberg
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