Pentracor GmbH – Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

  • 1 Minuten Lesezeit

Anleihe-Anleger der Pentracor GmbH müssen den Verlust ihres investierten Geldes fürchten, denn das Amtsgericht Neuruppin hat am 31. März 2023 das Insolvenzverfahren über die Gesellschaft regulär eröffnet (Az.: 15 IN 16/23). Anleger und Gläubiger haben nun bis zum 31. Mai 2023 die Möglichkeit, ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Pentracor GmbH gehörte zu den innovativen Medizintechnik-Unternehmen und entwickelte eine neue Behandlungsmethode für innere Gewebeschäden. Nach vielversprechenden Start gingen die Umsätze 2022 allerdings zurück und im Februar 2023 musste die Pentracor GmbH schließlich Insolvenzantrag stellen.

Durch die Insolvenz steht auch das Geld der Anleger im Feuer. Sie konnten sich an der Anleihe 2020/2025 der Pentracor GmbH beteiligen (WKN: A289XB / ISIN: DE000A289XB9). Die Inhaberschuldverschreibung ist mit 8,5 Prozent jährlich verzinst. Die nächste Zinszahlung wäre am 29. Mai fällig und 2025 steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Mit Zins- und Rückzahlungen können die Anleger nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens allerdings nicht mehr rechnen.

Sie haben nun aber ab sofort die Möglichkeit, ihre Forderungen bis zum 31. Mai 2023 form- und fristgerecht beim Insolvenzverwalter anzumelden. „Die Anmeldung der Forderungen ist ein wichtiger Schritt, die drohenden finanziellen Verluste zu reduzieren. Daher sollten die Forderungen unbedingt angemeldet werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Da allerdings nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Forderungen vollauf zu befriedigen, können unabhängig vom Insolvenzverfahren weitere Schritte folgen, um finanzielle Verluste abzuwehren.

In Betracht kommt dabei auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Anlageberater und Anlagevermittler müssen die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären. „Sind sie dieser Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, so Rechtsanwalt Seifert.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte steht den Anleihe-Anlegern der Pentracor GmbH für eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marcel Seifert

Beiträge zum Thema