Pflegeimmobilien – Wirklich eine sichere Anlage?

  • 1 Minuten Lesezeit

In Zeiten niedriger Zinsen erscheinen Anlagen in Immobilien als sicher und renditeträchtig. In letzter Zeit werden vermehrt Anlagen in Pflegeimmobilien beworben. Derartige Anlagen sollen angeblich sichere Erträge erbringen und unter Umständen ferner die Möglichkeit bieten, die Immobilie für die eigene Pflege selber nutzen zu können.

Angeboten werden derartige Anlagen einerseits als Direktinvestment bei denen der Anleger selber Eigentümer einer Eigentumswohnung wird oder als Fonds bei denen sich der Anleger als Kommanditist an einer Gesellschaft beteiligt, welcher eine oder mehrere derartiger Immobilie gehört.

Allen Anlageformen gleich ist, dass die gesamte Immobilie an den Betreiber des Pflegeheimes verpachtet wird und dieser für die Überlassung Pacht zu entrichten hat. Ferner ist ein Charakteristikum der Anlage, dass die eigentlichen Zimmer relativ klein, dafür allerdings die Gemeinschaftsflächen relativ groß sind. Eine Verwertung des Gebäudes für andere Zwecke zieht daher erhebliche Umbaukosten nach sich.

Zu bedenken ist, dass der Bereich der Pflege seitens des Staates stark reguliert ist und keine Sicherheit besteht, welche gesetzlichen Regeln der Gesetzgeber, sei es für den Betrieb, sei es für die Förderung der Heime zukünftig aufstellt. Auch haben Sie keinerlei Einfluss auf den Betrieb des Heimes. Sollte der Betreiber schlecht arbeiten, mag seine Insolvenz drohen und es besteht dann die Problematik, einen neuen Betreiber zu finden und sich dann noch auf diesen zu einigen. Allein im Jahre 2015 sollen rund 50 Heime in die „Pleite“ gegangen sein.

Sollten Sie Probleme mit Ihrer Anlage in Pflegeimmobilien haben, so ist es angezeigt die Vertragsunterlagen und gegebenenfalls auch Finanzierungsunterlagen zu überprüfen, um Möglichkeiten zu finden, eine Rückabwicklung oder Schadensersatz durchzusetzen. Es sei weiter darauf hingewiesen, dass neben der Betrachtung der anlagerechtlichen Aspekte auch eine Betrachtung der Unterlagen unter wohnungseigentumsrechtlichen Aspekten sinnvoll ist.

Weitere Hinweise erhalten Sie unter www.pflegeimmobilien-hilfe.de. (UH)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von JUEST+OPRECHT Partnerschaft mbB

Beiträge zum Thema