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Pflichtverteidigung

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„Pflichtverteidigung“ heißt, dass die Justiz dem Beschuldigten einen Verteidiger beiordnet. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Prozesskostenhilfe („Armenrecht“), die es nur im Zivilrecht gibt. Die Pflichtverteidigung (§ 140 StPO) funktioniert ganz anders:

  • Bei der Prozesskostenhilfe im Zivilrecht wird der Anwalt vom Staat gezahlt, wenn der Betroffene zu wenig Geld hat und sich selbst keinen Anwalt leisten kann.
  • Im Strafrecht bekommt man einen Pflichtverteidiger unter bestimmten Voraussetzungen. Es spielt dabei jedoch keine Rolle, ob man sich einen Anwalt finanziell leisten kann.

Einen Pflichtverteidiger bekommt man in den Fällen des § 140 Absatz 1 StPO, z. B. wenn

  • das Verfahren vor dem Landgericht / Oberlandesgericht stattfindet
  • der Betroffene in Untersuchungshaft genommen wird
  • dem Betroffenen ein Verbrechen vorgeworfen wird (Mindeststrafe 1 Jahr, z. B. Geldfälschung, sexuelle Nötigung, Raub, räuberischer Diebstahl, Brandstiftung)
  • die psychiatrische Begutachtung des Betroffenen in Betracht kommt

Die häufigsten Fälle der Pflichtverteidigung sind die nach § 140 Absatz 2 StPO, in denen wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage ein Verteidiger benötigt wird oder wenn der Betroffene sich nicht selbst verteidigen kann. Das ist der Fall, wenn

  • eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr oder mehr möglich ist
  • ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommt
  • der Betroffene unter Betreuung steht
  • ein Antrag nach § 35 BtMG (Drogentherapie) gestellt werden soll
  • eine Gesamtstrafenbildung in Betracht kommt
  • bei offener Bewährung
  • die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat
  • eine Unterbringung nach § 64 StGB droht (Entziehungsanstalt / Therapie)
  • die Ausweisung droht
  • Aussage gegen Aussage steht
  • die Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis nicht ausreichend vorbereitet werden kann
  • eine Vielzahl von Einzeltaten verhandelt werden sollen
  • es um eine Wirtschaftsstrafsache geht
  • Versuch / Rücktritt zu erörtern sind

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Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Strafrecht

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