Phishing-Attacke auf Kunden der Targobank - Anwaltsinfo!

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Die Kunden von Banken bleiben weiterhin ein beliebtes Phishing-Ziel. 

Wie die Verbraucherzentrale in der letzten Woche mitgeteilt hat, hat es zuletzt auch Kunden der Targobank getroffen. 

Wörtlich heißt es dort in der Mitteilung (Zitat):

"Vor allem die Kundschaft der Targobank steht heute im Fokus der Phishing-Kriminellen. Die am meisten versendete Variante beginnt mit einer indirekten Anrede. Anschließend wird behauptet, dass die sensiblen Daten bis heute nicht bestätigt worden wären. Für einen weiteren "sicheren Service" sei die Bestätigung dieser Daten jedoch erforderlich. Bis dahin werde das Konto temporär gesperrt. Um zu unüberlegtem Handeln zu bewegen, wird behauptet, dass bei einer Nichtbefolgung innerhalb der nächsten zwei Tage, nur eine Freischaltung per Post möglich wäre, mit der eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 79.95€ fällig werde. Lassen Sie sich nicht von so einer dreisten Drohung unter Druck setzen, denn hier handelt es sich eindeutig um Phishing. Wir empfehlen diese Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben, damit dieser lernt solche Mails abzufangen bevor sie in Ihr Postfach gelangen können."

(Ende des Zitats)

1. Online-Kriminalität

Vorstehende Warnung ist ein ganz klassischer Fall eines sog. Phishing-Angriffs: Wer Opfer eines Phishingangriffs geworden ist, stellt erschrocken fest, dass Geld vom eigenen Konto abgebucht wurde. Dann ist Eile geboten - Wir empfehlen Ihnen, umgehend die Polizei, die eigene Bank sowie einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren!

Weitere Einzelheiten zum sog. Phishing entnehmen Sie bitte unserem vorherigen ausführlichen Artikel hier bei anwalt.de unter

https://www.anwalt.de/rechtstipps/phishing-attacke-auf-kunden-der-ing-anwaltsinfo-217696.html

2. Bleiben Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen!

In erster Linie sind natürlich die Betrüger für entstandene Schäden haftbar. Da diese aber häufig nicht zu fassen sind, ist gesetzlich festgelegt, dass die jeweilige Bank erstattungspflichtig ist, sobald sich Dritte Ihrer Online-Banking-Daten bemächtigen und ohne Ihre Erlaubnis Überweisungen von Ihrem Konto tätigen. Banken sind nämlich verpflichtet, die Konten Ihrer Kunden vor Hackerangriffen zu schützen.

Regelmäßig weigern sich aber Banken, den gestohlenen Betrag zu ersetzen, insbesondere bei größeren Summen. 

Gern argumentieren Banken dann mit "grober Fahrlässigkeit" oder sonstiger "Verletzung der Sorgfaltspflicht" des Kunden im Umgang mit den persönlichen Daten, etwa - wie oben bereits beschrieben - wenn der Kunde kein Antivirenprogramm auf dem Computer installiert oder Daten wissentlich an Dritte weitergegeben hat. Denn in diesen Fällen ist die Bank in der Tat nicht dazu verpflichtet, den Schaden zu übernehmen.

Jedoch liegt die sog. "Beweispflicht" der groben Fahrlässigkeit bei der Bank, was für die Banken regelmäßig schwierig ist. 

Und Ihre Chancen, gegen die Bank zu argumentieren, erhöhen Sie deutlich, wenn Sie einen einschlägig erfahrenen Rechtsanwalt an Ihrer Seite haben. Dann haben Sie als Verbraucher gute Chancen, Ihren Verlust wieder erstattet zu bekommen.

3. Fazit - Wir helfen Ihnen gern!

Soweit Sie nach einem Phishing-Angriff Rückzahlungsansprüche gegen die eigene Bank nach einer Phishingattacke durchsetzen möchten, können wir (Fach-)Anwälte von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner, spezialisiert in Bank- und Kapitalmarktrecht, dabei helfen, diese Ansprüche auch mit Nachdruck vorzutragen. 

Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass eingeschaltete Anwälte die (Rück-) Zahlungsbereitschaft einer Bank spürbar erhöhen.

In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir für Sie:

Liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung des Kontoinhabers vor? Hat umgekehrt die Bank ihre Pflichten verletzt? Bestehen vor dem Hintergrund Rückzahlungsansprüche des Kunden bzw. inwieweit bestehen etwaig Gegenansprüche der Bank gegen ihren Kunden?

Im Übrigen erteilen Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen. Wir stellen auch gern eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung des Kunden.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Berlin ist seit 2002 und damit seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht für ihre Mandanten tätig.









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