Piccor AG/Picam: Verluste, Schadensersatz und Strafverfahren

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Presseberichten zufolge ist das von der Piccor AG angebotene Anlagegeschäft ein mutmaßliches Schneeballsystem. Um zukünftige Anleger zu gewinnen, warb die schweizerische Piccor AG mit einer überaus hohen Rendite von 20 %. Ihre Leistung galt angeblich als seriöse und sichere schweizerische Geldanlagen, die „schon viele Jahre zuverlässig und erfolgreich gewesen ist“. Durch ihre Anlagevermittler haben die Piccor AG und ihre Tochtergesellschaften rund 300 Mio. Euro bei Anlegern eingesammelt.

Die Piccor AG soll angeblich für ihre Anleger einen gesicherten oder ungesicherten computerbasierten Future-Handel betreiben, der über die Schweiz und Liechtenstein abgewickelt wird. Dieses sollte dann in Renditen von bis zu 20 % resultieren. Jedoch hat die Piccor AG die Anlegergelder nie investiert, sondern lediglich an einen externen Vermögensverwalter – die Varian AG in Liechtenstein – weitergereicht, die eine Tochtergesellschaft der Piccor ist.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll grade dieser Future-Handel nicht stattgefunden haben und die Anlagen niemals ihre bezwecke Verwendung nach dem Kapitalanlagevertrag gefunden haben. Im Gegensatz sollen die Gelder der Anleger in einem betrügerischen Schneeballsystem verloren gegangen sein, für welches sie auch von Anfang an bestimmt waren, was zu einem endgültigen Verlust der Gelder führen kann.

Nach Kundeninformationen der Picam bestand angeblich kein Risiko und das Kapital der Anleger war angeblich sicher. Anleger, die auf eine Rückzahlung ihrer Anlage hofften, wurden enttäuscht und auf eine spätere Auszahlung hin vertröste. Anfang 2018 wurde das öffentliche Angebot von Wertpapieren beendet, die die Piccor AG abwickelt. Was von diesem Konstrukt zurückbleibt, sind die geschädigten Anleger, denen diese Optionen bleiben:

Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft: Die Versendung von Auszügen aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft an die Antragsteller ist möglich. Die Staatsanwaltschaft ist beim Vollzug des Vermögensarrestes darauf angewiesen, dass die Verletzten mit einer Mitteilung erklären, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Ersatz besteht, sodass die Summe ermittelt werden kann, was ungerechtfertigt erlangt wurde. Die Mitteilung ist wichtig, da die Staatsanwaltschaft nur so feststellen kann, wem welcher Anspruch auf Entschädigung zusteht.

Insolvenz: Bei den zuständigen Gerichten der Piccor AG und ihren Tochtergesellschaften (Varian, etc.) wurde das Insolvenzverfahren eingeleitet. Somit besteht die Möglichkeit, eine Forderungsanmeldung durch Belege und Zahlungsnachweise zu erreichen.

Schadensersatz: Ansprüche auf Schadensersatz müssten geprüft werden und können gegen die Vermittler und Hintermänner dieses Komplexes bestehen. Zwar wurden im Regelfall Risikobögen bei Zeichnung ausgehändigt, die den Insolvenzfall darlegen, aber trotzdem sind verschiedene gravierende Beratungsfehler in der Vertragsverhandlung bekannt, welche explizit die die Risikoaufklärung und Fungibilität betreffen.

Herr Rechtsanwalt Kaufmann kann in Ihrem Namen eine Strafanzeige erstatten und rät Ihnen als Anleger dazu, Ihre Ansprüche unbedingt prüfen zu lassen. Vorrangig gilt es aber, Ihre Ansprüche prüfen zu lassen, um einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen die verschiedenen Beteiligten zu prüfen und gegebenenfalls rasch durchzusetzen, damit das Geld nicht verlorengeht. Auch eine Haftung des Beraters- und Anlagevermittlers wegen fehlerhafter Anlageberatung kommt hier möglicherweise in Betracht, da er nicht über die Risiken aufgeklärt haben könnte. Hierdurch würden Sie vom Anlageberater regelmäßig den Ersatz des Schadens verlangen können. Lassen Sie daher ihre Ansprüche unbedingt und schnell prüfen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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