Picam-Gruppe (Piccor AG) – Vermittler zu Schadensersatz verurteilt

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Rund 340 Millionen € soll die Picam-Gruppe von ca. 3.000 Kapitalanlegern eingesammelt und mit lukrativen Renditen von bis zu 20 % gelockt haben. Dies ging auch einige Zeit gut, die Anleger erhielten zunächst pünktlich ihre Zahlungen. 

Doch Anfang 2018 platzte dann die Bombe: Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt seitdem gegen mehrere Verantwortliche der Picam-Gruppe wegen eines mutmaßlichen Schneeballsystems. Statt Traumrenditen aus den Finanztermingeschäften einzufahren müssen die Anleger nun damit rechnen, ihr Geld nicht mehr wieder zu sehen. 

1. Landgericht Kleve verurteilt Vermittler zu Schadenersatz

Die Anlagen wurden von rund 70 Anlagevermittlern unters Volk gebracht, die zum Teil selbst bei Picam investiert haben. Einen dieser Anlagevermittler hat das Landgericht Kleve Ende April 2019 zur Zahlung von 270.000 € Schadenersatz an eine Anlegerin verurteilt. 

Das Landgericht ist dabei der Meinung, dass dem Vermittler Unstimmigkeiten in den Vertriebsunterlagen der Picam-Gruppe, zu der auch die Piccor AG gehört, hätte auffallen müssen. So sei in den Unterlagen von Renditen schon für 2002 die Rede gewesen, obwohl es die Piccor AG erst seit 2003 gibt. Auf solche Widersprüche hätte der Vermittler der Anlegerin hinweisen müssen.

2. Gut für Anleger, schlecht für Vermittler

Für die geprellten Anleger ist dieses Urteil -sicherlich ein Hoffnungsschimmer. Schließlich dürften die vom Gericht beanstandeten Unterlagen in vielen Fällen von den Vermittlern benutzt worden sein. Daher könnte dieses ein guter Ansatzpunkt für Anleger sein, zumindest Teile des angelegten Geldes doch noch zu retten.

Für die Vermittler ist dieses Urteil natürlich keine gute Nachricht. Sie müssen nun damit rechnen, dass andere Anleger sich ermutigt fühlen und ebenfalls versuchen, sich bei Ihrem Vermittler schadlos zu halten. 

Manche Vermittler haben offenbar ohne eine Vermögenshaftpflichtversicherung im Rücken agiert. Da die damalige Mindestanlagesumme bei 50.000,00 € lag, hätte eine solche Verurteilung daher dramatische Folgen für den Vermittler.

3. Unser Rechtstipp

Zwar bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird und andere Gerichte ebenfalls zu Gunsten der Anleger entscheiden Ob Anleger oder Vermittler, beide sollten aufgrund der hohen Investitionssummen unbedingt frühzeitig kompetente Hilfe hinzuziehen, um einschätzen zu können, wie weiter zu verfahren ist. 

Auch wenn doch eine Haftpflichtversicherung besteht, dürfte es ratsam sein, die Dinge frühzeitig anzugehen und eine für beiden Seiten tragbare Lösung zu finden.



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