PIM Gold: Klagen gegen Vermittler in Vorbereitung! Anwälte informieren!

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Bei der insolventen PIM Gold GmbH hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt inzwischen Medienberichten zufolge (siehe z. B. Welt vom 24.06.2020) Anklage gegen zwei ehemalige Verantwortliche von PIM Gold erhoben, denen Betrug in besonders schwerem Fall vorgeworfen wird.

Das sind schlechte Nachrichten für die ca. 6.500 Gläubiger, bei denen es um Forderungen von ca. 160 Mio. € geht,

denn nach Mitteilung des Insolvenzverwalters geht dieser von vorhandenen Vermögenswerten von lediglich ca. 40 Mio. € aus.

Das bedeutet zwar, dass durchaus im Optimalfall mit einer Insolvenzquote zwischen 25–30 % gerechnet werden kann, jedoch im Umkehrschluss sich die Anleger auf hohe Verluste zwischen ca. 55–75 % ihres eingesetzten Kapitals einstellen müssen. Das Insolvenzverfahren könnte auch wohl mehrere Jahre dauern, bis es abgeschlossen ist.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten vom PIM-Gold-Skandal betroffene Anleger daher mögliche Schadensersatzansprüche auch z. B. gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage prüfen.

Diese schulden sowohl eine anleger- und objektgerechte Beratung, aber auch eine eigene Plausibilitätsprüfung der Anlage und sind dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet sind, wenn die Anlageberatung nicht diesen Vorgaben entsprach.

Anleger haben hier nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten oftmals, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, gute Chancen auf Schadensersatz gegen die Vermittler der Anlage.

Mit Bezeichnungen wie „Goldis Schatztruhe – für eine goldene Zukunft Ihrer Kinder“, „das Rhino-Goldkonto – nutzen Sie jetzt schon Ihr Kindergeld, um es in physisches Gold zu tauschen“ wurde bei den Anlegern teilweise der Eindruck erweckt, dass es sich bei den Anlagen bei PIM Gold um sehr sichere Anlagen handeln sollte, was sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hatte.

Auch wurde Anlegern oftmals der Eindruck vermittelt, dass sie Eigentümer des erworbenen Goldes sein würden, was ebenfalls bereits zweifelhaft ist und teilweise im Rahmen der dem Vermittler obliegenden Plausibilitätsprüfung hatte geprüft werden müssen.

Außerdem hätten die teilweise versprochenen hohen Gewinne hinterfragt werden müssen, zumal der Goldpreis zwischenzeitlich schon Höchststände erreicht hatte.

Die Chancen, um gegen die Vermittler der Anlage vorzugehen, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB – vorbehaltlich der Prüfung im jeweiligen Einzelfall – oftmals gut sein, und Dr. Späth & Partner haben auch viel Erfahrung mit gescheiterten Goldsparplänen, nämlich bereits mit dem "1. Goldsparplanskandal" in Deutschland, dem Fall der Berliner BWF-Goldstiftung, die im Jahr 2015 ebenfalls Insolvenz anmelden musste bei der es Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten schon damals gelungen war, ca. 200 Anleger erfolgreich gegen die dortigen Vermittler außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten. So wurden in dem Fall fast alle von Dr. Späth & Partner vertretenen Fälle von Anlegern gegen Vermittler verglichen oder gewonnen und in den meisten Fällen erhielten die Anleger auch einen Teil oder ihr gesamtes Geld zurück.

Für rechtsschutzversicherte Anleger stellen Kanzleien wie Dr. Späth & Partner auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung des Anlegers und oftmals übernehmen diese auch die Kosten für ein Vorgehen gegen den Berater/Vermittler.

Betroffene PIM-Gold-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002 und somit seit fast 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bereich Bank -und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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