PKV: Frist verpasst? Das kann viel Geld kosten!

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Eine typische Klausel in einem privaten Krankenversicherungsvertrag, die leider nur wenige kennen bzw. verstehen:

Vermindert sich der Beihilfebemessungssatz für die versicherte Person, so erfolgt (...) eine entsprechende Erhöhung des Versicherungsschutzes (...) Wenn der Versicherungsnehmer dies innerhalb von sechs Monaten (...) schriftlich beantragt, wird der Versicherungsschutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung (...) erhöht.

Was heißt das?

Beispiel

Der verbeamtete Lehrer X ist wie folgt krankenversichert: Er hat zunächst gegen seinen Dienstherren (das Land) einen Anspruch auf sog. Beihilfe. Das bedeutet, der Staat erstattet ihm die entstandenen Kosten. Allerdings nicht zu 100 %. Die Höhe ist u.a. davon abhängig, ob man Kinder hat. Unser Lehrer X hat eine Tochter. Somit hat er gegen das Land Nordrhein-Westfalen einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 %.

Die Lücke von 30 % muss er selber schließen. Dies hat X mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) getan. Das bedeutet, die PKV zahlt z.B. die restlichen 30 % einer Krankenhausbehandlung.

Und was hat das mit der Klausel von oben zu tun?

Die Klausel wird dann interessant, wenn der Anspruch auf Kindergeld wegfällt, wenn die Tochter z.B. eigenes Geld verdient. Denn dann verringert sich der Anspruch auf Beihilfe in NRW von 70 % auf 50 %. Das heißt: Das Land zahlt nur noch die Hälfte der Rechnungen. Die fehlenden 20 % müssen Beamte zusätzlich absichern. Dies ist auch problemlos möglich. Zeigt man dies der PKV allerdings nicht innerhalb von 6 Monaten schriftlich an, ist der zusätzliche Schutz nur dann möglich, nachdem eine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt wird. Das bedeutet: Der Lehrer X muss angeben, welche Krankheiten er hat und wieso er innerhalb letzter Zeit ärztliche behandelt worden ist. Im Vergleich zum Erstantrag ist er natürlich deutlich älter und war entsprechend häufiger beim Arzt. Die Folge: Er muss Risikozuschläge zahlen, die den Beitrag deutlich ansteigen lassen.

Unser Tipp

Sobald sich der Beihilfesatz ändert, zeigen Sie dies so schnell wie möglich Ihrer PKV an. Ansonsten wird es nämlich sehr teuer. Steigerungen von bis zu 300 % sind keine Seltenheit.


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