PNO inkasso AG durch Landgericht Berlin zum Widerruf eines Schufa-Negativeintrages verurteilt

  • 3 Minuten Lesezeit

Die PNO inkasso AG aus Deggendorf musste vor dem Landgericht Berlin eine erstinstanzliche Niederlage in einem Rechtsstreit hinnehmen, der durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB geführt wurde. Der PNO inkasso AG wurde vom Landgericht Berlin aufgegeben, einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zu widerrufen. Zudem muss die beklagte Inkassofirma aus Deggendorf der Schufa schriftlich mitteilen, dass auch die Scorewerte wiederhergestellt werden sollen. Außerdem muss die PNO (steht für Pecunia non Olet – zu Deutsch „Geld stinkt nicht”) die Eintragung von Negativmerkmalen zukünftig unterlassen. Zuletzt wurden der PNO inkasso AG auch noch vom LG Berlin die bisher entstandenen Verfahrenskosten auferlegt.

Jahresbeitrag als Vereinsmitglied nicht gezahlt, daraufhin Schufa-Eintrag

Bei der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin meldete sich ein Fußballfan, der Vereinsmitglied beim 1. FC Union Berlin (Eisern Union) war. Aus der Vereinsmitgliedschaft war ein Jahresbeitrag nicht bezahlt worden. Zweitligist Union hatte daher einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Der Vollstreckungsbescheid war auch gegen den Betroffenen zugunsten des 1. FC Union Berlin erlassen worden.

Womit der Fußballfan nicht rechnete, war, dass die eingeschaltete Inkassofirma PNO inkasso AG die Forderung bei der Schufa eintragen würde. Der Fußballfan wandte sich daher an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann, Experte im Schufa-Recht, um sich bzgl. des Schufa-Negativeintrages beraten zu lassen. Nachdem die PNO Inkasso AG durch die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB zur Löschung des Negativeintrages aufgefordert worden war, was jedoch nicht fruchtete, beantragte Rechtsanwalt Dr. Tintemann beim Landgericht Berlin kurzfristig den Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Dies führte zu einer mündlichen Verhandlung am 27.05.2014 vor dem Landgericht. Die mündliche Verhandlung führte Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann gemeinsam mit dem betroffenen Mandanten, der in Berlin wohnhaft und von Beruf Zugbegleiter ist.

Gericht entschied: Schufa-Eintrag rechtswidrig

Das Gericht entschied nach der mündlichen Hauptverhandlung dahingehend, dass der Negativeintrag durch die PNO inkasso AG rechtswidrig war und verurteilte diese daher zum Widerruf und zur zukünftigen Unterlassung des Eintrages. Zudem wurden der Inkassofirma die Verfahrenskosten auferlegt. Da es sich um ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz handelt, ist die Entscheidung sofort vollstreckbar.

Die PNO inkasso AG und auch die Schufa Holding AG wurden durch Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann nach Vorliegen der Entscheidung zur Löschung des Negativeintrages erneut aufgefordert, nachdem dies bereits außergerichtlich geschehen war.

Gegen die Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz besteht für die PNO inkasso AG die Möglichkeit des Rechtsmittels der Berufung zum Kammergericht Berlin. Zudem kann auch in einem Hauptsacheverfahren noch einmal über die Angelegenheit, die nunmehr zunächst vorläufig im schnellen Rechtsschutzverfahren durch das Gericht bewertet wurde, ausführlicher und dann auch abschließend geurteilt werden.

Dr. Sven Tintemann bewertet den Erfolg wie folgt:

„Unser Mandant schuldete hier nur einen sehr geringen Forderungsbetrag. Bereits dies war aus unserer Sicht ein Grund dafür, dass der Negativeintrag nicht bestehen bleiben konnte. Ähnlich hat dies nun wohl auch das Gericht gesehen und die Inkassofirma entsprechend zum Widerruf verurteilt. Es bleibt abzuwarten, ob die PNO inkasso AG nun weitere Rechtsmittel ausschöpfen wird, um die Verurteilung noch einmal anzugreifen. Für unseren Mandanten stellt die Verurteilung einen ersten Erfolg dar. Er ist sehr dankbar für die schnelle Hilfe.“

Sollte die Entscheidung keine Rechtskraft erlangen oder in weitere Instanzen gehen, wird Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB erneut über den Vorgang berichten. Die vorliegende Pressemitteilung repräsentiert den Verfahrensstand zum 17.06.2014.

Schufa-Betroffene, Vereinsmitglieder, Fußballfans oder auch andere Verbraucher, die einen fraglichen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG oder einer anderen Auskunftei finden, dürfen sich gern an Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann oder auch Rechtsanwältin Jacqueline Buchmann aus der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, um sich über eine vorzeitige Möglichkeit zur Löschung rechtlich beraten zu lassen.

V.i.S.d.P.:

Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte

Beiträge zum Thema