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Polizeiliche Vorladung! Beschuldigter einer Straftat! Was tun? So verhalten Sie sich richtig.

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Beschuldigter Vernehmungsmöglichkeiten!

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie als Beschuldigter vernommen werden können. 

Auf frischer Tat ertappt!

Auf frischer Tat werden Sie von der Polizei meist sofort befragt. 

Polizeiliche Ladung zum Termin zur Vernehmung!

Oder Sie kriegen eine Vorladung oder Terminsladung von der Polizei, in der Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie zu einem bestimmten Termin auf die Polizeiwache kommen sollen, um dort als Beschuldigter vernommen zu werden. 

Schriftliche Äußerung! Schriftliche Beschuldigtenvernehmung!

Es kann auch sein, dass die Polizei Sie auffordert, sich schriftlich zu einer Sache zu äußern. 

Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten! Recht zu schweigen!

In allen Fällen gilt, Sie haben ein AUSSAGEVERWEIGERUNGSRECHT! Oft auch als das RECHT ZU SCHWEIGEN bezeichnet. 

Keine Pflicht im Termin bei der Polizei zu erscheinen!

Sie müssen auch nicht zum Termin erscheinen. Machen Sie davon Gebrauch. Denn alles was Sie ab diesem Zeitpunkt sagen, wird gegen Sie verwendet werden. 

Pflicht zur Bekanntgabe der Personalien!

Sie müssen der Polizei nur Ihre Personalien bekannt geben. Zur Sache müssen Sie nichts sagen. Ihnen wird schließlich eine Straftat vorgeworfen und die Ermittlungsbehörden möchten Sie bestrafen. 

Strafverteidiger "muss" sein!

Hier sollten Sie spätestens einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Der Anwalt schreibt die Polizei für Sie an, teilt mit, dass Sie nicht aussagen werden und beantragt die Einsicht in die Ermittlungs- oder Strafakte. Die Ermittlungsbehörden sind verpflichtet, Ihrem Anwalt Einsicht in die Akte zu gewähren. Nach Einsicht in die Akten, weiß Ihr Anwalt, was die Ermittlungsbehörden wissen und welche Sie belastenden Beweismittel in der Akte sind. Danach wird eine Verteidigungsstrategie erarbeitet. So kann der Rechtsanwalt für Sie mit der richtigen Verteidigungsstrategie am Ende die Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine geringere Strafe erreichen. Ihr Anwalt ist extra dafür ausgebildet und bildet mit seiner juristischen Kenntnis über Ihre Rechte das Gegengewicht zur Übermacht des Staates oder der Ermittlungsbehörden. Fühlen Sie sich nicht klein, Sie sind es nicht. 

Sie können mich gerne als Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Rufen Sie mich gerne an und lassen sich zur Beratung einen Termin geben 0221/169 908 69 (Rechtsanwalt Fevzi Dal).


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