Porsche Macan S Abgasskandal: LG Saarbrücken spricht Schadensersatz bei 3.0 V6 Euro 6 Motor zu

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Das Landgericht Saarbrücken hat unserer Mandantschaft Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb Porsche Macan S 3.0 V6 TDI zugesprochen (Urteil vom 29.05.2020 - Az. 12 O 187/19). Unsere Mandantschaft hatte das Fahrzeug im Jahr 2014 für 70.750 € als Neufahrzeug erworben. In dem Fahrzeug ist ein 3.0 V6 Dieselmotor verbaut, welcher von der Audi AG entwickelt und hergestellt worden ist. 

Das Fahrzeug verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung

Zunächst wurde unsere Mandantschaft aufgefordert, an einer sog. "freiwilligen Servicemaßnahme" teilzunehmen. Hierbei wurde die Software des Motorsteuerungsgerätes ausgetauscht. Doch damit nicht genug. Der Versuch des Fahrzeugherstellers, die Manipulation ohne großes Aufsehen zu "beseitigen" ist nicht gelungen. Wenig später erließ das Kraftfahrtbundesamt einen verpflichtenden Rückruf. Es musste ein neues Update aufgespielt werden - anderenfalls droht die Stilllegung des Fahrzeugs.

Klage auf Schadensersatz und Rückabwicklung erfolgreich - 59.755,01 € Schadensersatz zugesprochen

In dem von unserer Kanzlei geführten Klageverfahren vor dem LG Saarbrücken konnten wir aufzeigen, dass die Audi AG als Entwicklerin und Herstellerin des in dem Porsche Macan S verbauten Motors eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und damit Behörden und Kunden getäuscht hat. Das Landgericht verurteilte die Audi AG daraufhin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für zurückgelegte Kilometer Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs, sowie zur Erstattung von außergerichtlich angefallen Rechtsanwaltsgebühren und 83 % der Verfahrenskosten und Zinsen. Unter dem erhielt unsere Mandantschaft somit für das rund 6 Jahre alte Fahrzeug Schadensersatz in Höhe von 59.755,01 € plus Zinsen.

Die Audi AG hat das zunächst gegen das Urteil eingelegte Rechtsmittel der Berufung im Laufe des Verfahrens zurückgenommen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Die Audi AG hat den ausgeurteilten Betrag gezahlt.


Der in dem Fahrzeug verbaute 3.0 V6-TDI Motor kommt auch in weiteren Fahrzeugmodellen des VW-Konzerns (Audi, Volkswagen, Porsche) zum Einsatz. In einem ebenfalls von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem Landgericht Trier (betroffen war hier ein Audi SQ5) wurde die Audi AG ebenfalls zur Rückerstattung des Kaufpreises abzgl. Nutzungsentschädigung, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs verurteilt (LG Trier, Urteil vom 21.04.2021 - Az. 5 O 195/20).


Unsere Kanzlei bietet betroffenen Fahrzeugbesitzern deutschlandweit eine kostenlose Erstberatung an und kümmert sich auch um die Einholung der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung.

Hierfür benötigen wir lediglich Informationen zum Fahrzeug (Zulassungsbescheinigung, ggf. Rückrufschreiben) und Fahrzeugkauf (Kaufvertrag, Rechnung). Alles weitere erledigen wir für Sie.


Bei Neuwagenkauf: Verjährung erst innerhalb von 10 Jahren

Jedenfalls in Fällen eines Neuwagenerwerbs tritt Verjährung der Ansprüche gem. § 852 BGB (sog. Restschadensersatz) erst innerhalb von 10 Jahren ein. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 21. Februar 2022 – VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/2 entschieden (siehe auch hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/bgh-zu-dieselskandal-verjaehrung-erst-nach-10-jahren-198027.html).

Es lohnt sich daher, die Ansprüche unverbindlich prüfen zu lassen und bei bestehenden Erfolgsaussichten geltend zu machen.

Wer sein Fahrzeug nicht abgeben möchte, kann eine Schadensersatzzahlung anstreben um den Minderwert zu kompensieren. 

Nutzen Sie jetzt das Kontaktformular unter diesem Artikel oder senden Sie eine E-Mail an rechtsanwalt@nicolasgotzen.de um ein unverbindliches Erstberatungsgespräch zu vereinbaren. Sie können sich auch telefonisch unter 06831/42044 mit uns in Verbindung setzen und einen Termin für eine unverbindliche Ersteinschätzung - vor Ort oder telefonisch - vereinbaren. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!


Rechtsanwalt Nicolas Gotzen

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