Porsche- und VW-Abgasskandal: Erneuter Rückruf durch das KBA: Cayenne 4.2l V8 & Macan 3.0l V6 Euro 6

  • 2 Minuten Lesezeit

Der Abgasskandal findet kein Ende.

Wiederum wurden neue Betrugsmodelle entdeckt. 

Diesmal wieder bei der Porsche AG. Es handelt sich um den Porsche Cayenne 4.2 Liter V8 und Macan 3.0 Liter V6, beide mit der Euro-6-Norm.

Das Kraftfahrtbundesamt hat einen amtlichen Rückruf diesbezüglich erlassen. Besonders dreist ist dieser Betrug, da beide Typen die Schadstoffklasse Euro 6 haben, die von Konzernen und Regierung beworben werden, um im Austausch gegen ältere Diesel für verbessere Luft zu sorgen.

Noch bedenklicher ist die Tatsache, dass beim Macan die Prüfung ergeben hat, dass insgesamt fünf illegale Abschaltvorrichtungen vorliegen, die über die Abgaswerte täuschen sollen.

Die Firma Porsche wurde zu Beginn des Jahres 2018 diesbezüglich schon überprüft, hat jedoch die Manipulation nicht eingestanden und erklärt, man habe selbst die Behörden über Unregelmäßigkeiten informiert.

Langsam ist es genug!

Bereits 2016 hat Porsche eine freiwillige Rückrufaktion angeordnet, allerdings immer wieder betont, dass beim Porsche Macan keine illegalen Abschaltvorrichtungen verbaut wurden. Wie so oft halten es die Autokonzerne mit ihren Aussagen nicht so genau.

Wer nun nicht gegen den VW- und Porsche-Konzern vorgeht, ist selbst schuld!

Es ist davon auszugehen, dass jede eingereichte Klage zu einem positiven Ergebnis für den Verbraucher führen wird. Auf diesem Wege sollte nun jeder Verbraucher zu seinem Recht kommen und sich von dem ungeliebten und von deutlichem Wertverfall betroffenen Diesel lösen können.

Wehren Sie sich!

Grundsätzlich bietet VW und Porsche deshalb einen Vergleich dergestalt an, dass die Fahrzeuge auch ohne durchgeführtes Software-Update zurückgenommen werden und der Kaufpreis zurückerstattet wird, abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Verbraucher sollten deshalb alles daransetzen, ihre Rechte geltend zu machen, um so einen Vermögensverlust zu vermeiden.

Ansprüche verjähren abschließend im Jahre 2018 zumindest für die EA-189-Modelle.

Zusätzlich besteht für Verbraucher nach den neuesten vorliegenden Urteilen die Möglichkeit, sich über einen Widerruf von vorliegenden Finanzierungs- und Leasingverträgen von dem unliebsamen Diesel oder Benziner zu trennen.

Nutzen Sie Ihre Rechtschutzversicherung!

In Deutschland decken nunmehr alle Rechtschutzversicherungen die jeweiligen Klagen gegen die Händler und die Konzerne. Voraussetzung ist, dass die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses existent war.

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte vertritt bundesweit eine Vielzahl Porsche- und Diesel-Geschädigte und erzielt im Grundsatz in den überwiegenden Fällen die obengenannten Ergebnisse, die zu Schadensersatz und Rückabwicklung des Kaufvertrages führen.

Rechtsanwalt Markus Klamert und sein Team der KMP3G Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Klamert

Rechtsanwalt



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