Postbank verursacht Schäden! Wir helfen Postbankkunden bei Problemen!

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Die Postbank bereitet seit geraumer Zeit ihren Kunden Probleme und die wiederum reagieren mit einer Vielzahl von Beschwerden wegen Beeinträchtigungen bei der Abwicklung von Bankgeschäften und der Nichterreichbarkeit des Kundenservices. Das Problem: Die Deutsche Bank hat die Postbank übernommen und überführt die Daten der Postbank-Kunden in die Systeme der Deutschen Bank. Offenbar hatte man sich das leichter vorgestellt als es nun tatsächlich der Fall ist. Viele Kunden konnten nicht auf ihre Konten zugreifen. In Zeiten des Online- und Mobile-Bankings kann man das nicht als kleine Panne abtun, sondern es handelt sich um ein gravierendes Problem, das für manche Kunden nicht nur unangenehm ist, sondern sie auch in extrem schwierige Situationen bringen kann. Die „Störungen“ sind so gravierend, dass die FinanzaufsichtBaFin das Unternehmen aufgefordert hat, die Einschränkungen im Kundenservice schnellstmöglich abzustellen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Kunden nachzukommen. Der Deutschen Bank wurden aufsichtsrechtliche Maßnahmen angedroht, falls die Mängel nicht umgehend abgestellt werden.



Unzumutbarkeiten und Schäden 


Die mit dem misslungenen Datentransfer verbundenen Störungen des Online- und Mobile-Bankings sowie die schlechte Erreichbarkeit des telefonischen Kundendienstes sind noch das geringste Übel für die Postbankkunden. Viel gravierender sind die dadurch entstandenen langen Bearbeitungszeiten bei Pfändungs- und Nachlassangelegenheiten sowie bei der Auflösung/Abwicklung von Konten und Rückzahlung von Spareinlagen. Außerdem kommt es insbesondere bei der Einrichtung und Verwaltung von Pfändungsschutzkonten zu erheblichen Beeinträchtigungen. Aufträge werden nicht innerhalb eines vertretbaren Zeitraums bearbeitet. Das ist nicht nur schlechthin höchst ärgerlich, sondern die Bankinstituten müssen die einschlägigen gesetzlichen Fristen zum Schutz ihrer Kunden bei der Einrichtung von Pfändungsschutzkonten sowie zur Anpassung der Pfändungsfreigrenzen einhalten. Wenn das nicht gewährleistet wird, kann das zu massive negative Auswirkungen für die Postbankkunden führen, die nicht hinnehmbar sind.


Mandanten versuchen oft in einer Vielzahl von Maßnahmen die Postbank  dazu zu bewegen,  den dringend benötigten und uneingeschränkten Zugriff auf ihr Konto wieder herzustellen -in der Regel ohne Erfolg- jedenfalls aktuell.


Richtig gefährlich wird es, wenn die betroffenenen  Kunden nicht mehr in der Lage sind, ihre Verbindlichkeiten zu bedienen. Manchen unseren Mandanten wurden zwischenzeitlich  schon langfristige und hohe  Kredite gekündigt, weil sie auf Grund der Untätigkeit der Postbank nicht mehr ihre Raten bedienen konnten.  


Wir handeln für geschädigte Postbankkunden


Unsere Kanzlei geht aktuell  für geschädigten Kunden im Wege der  einstweilige Verfügung  vor. Damit können die  dringensten Probleme gelöst werden.  


Darüber hinaus muss die  Postbank für die entstandenen Folgeschäden aufkommen.


Unser Angebot:  Check Ihres Anspruchs 


Wir prüfen als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht für Sie, ob wir für Sie Ihr Problem mit der Postbank schnell und nachhaltig lösen können. Sollten Sie einen finanziellen Schaden erlitten haben, dann prüfen wir Ihre Forderung und machen diese ggf. auf Ihren Wunsch gegenüber der Postbank geltend.

Wir klären Sie stets über die Erfolgsaussichten Ihrer Forderung auf und sagen Ihnen, mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Im Erfolgsfall hat die Postbank die Kosten zu tragen.


Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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