Postbank - Wenn die Bank das Wertpapierdepot nicht überträgt - Anwaltsinfo!

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Die vielen verschiedenen Schwierigkeiten von Kunden der Postbank mit ihrer Bank gehen offensichtlich unverändert weiter.

Ob Probleme bei Pfändungskonten von Kunden, bei sog. Phishing-Attacken auf Kundenkonten, bei Betrugsversuchen mit Kreditkarten zu Lasten von Kundenkonten - regelmäßig erreichen uns Anfragen von "genervten" Betroffenen, die von ihren großen Problemen berichten, mit ihren Fragen, Problemen und Handlungsanweisungen bei der Postbank überhaupt durchzudringen.

Regelmäßig erleben Betroffene z.B. stundenlange Warteschleifen in der Telefonhotline oder werden wochenlang mit der Aussicht auf eine Rückmeldung vertröstet.

Die Medien berichten bekanntermaßen seit vielen Monaten breit über diese Themen.

Diese Unannehmlichkeiten betreffen auch die Fälle, in denen Betroffene ein Wertpapierdepot übertragen wollen oder - etwa im Erbfall - die Übertragung eines Wertpapierdepots zu ihren Gunsten erwarten.

Insbesondere in den letztgenannten Fällen haben wir mittlerweile verschiedene Anfragen erhalten: Allen ist gemeinsam, dass ein Allein-Erbe mittels vorgelegter Konto- und Depotvollmacht über den Tod hinaus die Übertragung des Wertpapierdepots des verstorbenen Erblassers, häufig sein Vater oder seine Mutter, der eben Kunde bei der Postbank war, verlangt. Ein Testament liegt in diesen Fällen nicht vor, und der Mandant hatte auch keinen Erbschein beantragt, was er - so die einschlägige Rechtsprechung - auch nicht tun muss, um sein Recht auf einen Depotübertrag mit der Vorlage der einschlägigen Konto-/Depotvollmacht durchsetzen zu können.

Die Postbank aber vermag diese Anfrage - Übertragung des Wertpapierdepots an ihn aufgrund vorgelegter einschlägiger Vollmacht - nicht zeitnah zu bearbeiten.

Zeitlich parallel dazu wird aber die Erbschaftssteuer des Finanzamts fällig, die der (Allein-) Erbe zu bezahlen hat und für deren Zahlung er sich eigentlich des Zugriffs aus das Erbe, das auf ihn zu übertragende Wertpapierdepot, bedienen möchte.

Diese Situation wächst sich dann regelmäßig zu einem großen (finanziellen) Problem für den Erben aus.

Wir als Kanzlei schaffen es dann, mit dem entsprechenden Druck bei der Postbank für eine möglichst zügige und vorrangige Bearbeitung dieses Falls zu sorgen und so das Begehren des Mandanten doch noch rasch zu erfüllen.

Sie haben Fragen zu Ihren Problemen als Kunde/Kundin mit der Postbank?

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.

Kontakt:

Rechtsanwalt und Fachanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Mail: kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: +49/(0)30/88 70 16 17






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