P&R – Amtsgericht München hat die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

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Es ist amtlich – das Amtsgericht München hat am 19.03.2018 das vorläufige Insolvenzverfahren zu drei Gesellschaften der P&R Gruppe angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH wurde Rechtsanwalt Dr. Jaffé bestimmt. Die P&R Container Leasing GmbH wird vorläufig von Rechtsanwalt Dr. Heinke verwaltet aus der gleichen Kanzlei.

Anfang März gab es die ersten Pressemitteilungen über die Einstellung des Vertriebs. Viele Anleger erhielten auch bereits fällige Zahlungen für das 4. Quartal nicht mehr. Die Verunsicherung war daher sehr groß. Die Befürchtung, dass eine der größten Anlagegesellschaften pleite ist, hat sich nun bestätigt. Wir verweisen dazu auch auf unseren Artikel vom 12.03.2018 „P & R – Droht Anlegern das gleiche Schicksal wie bei Magellan?“.

Was kommt jetzt auf die Anleger zu?

Das Amtsgericht München hat bei allen drei Gesellschaften gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Insolvenzordnung angeordnet, dass Verfügungen nur noch mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dieser muss nun prüfen, ob eine Sanierung im Rahmen der Insolvenz möglich ist oder ob die Geschäfte abgewickelt werden sollen. Bis zur förmlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss er sich ein Bild über die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Gesellschaften verschaffen. In der Zwischenzeit soll nach einer ersten Mitteilung der beiden Insolvenzverwalter der Betrieb mit der Containervermietung fortgeführt werden. Angesichts der Dimension des Beteiligungsmodells und der Vielzahl von Vertragsbeziehungen wird dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Bei der Insolvenz der Parallelgesellschaft Magellan Maritime Services GmbH vergingen 3 Monate zwischen dem Insolvenzantrag und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dann noch mal fast 2 Monate, bis klar wurde, dass eine Fortführung der Geschäfte auf Dauer wenig aussichtsreich ist.

Wie sind die Verträge rechtlich zu bewerten?

Auch zahlreiche Rechtsfragen sind zu klären. Die mit den Anlegern über lange Jahre geschlossenen Verträge sind überaus knapp formuliert und beinhalten jede Menge Auslegungsspielraum. Für die Frage, welche Rechte und Ansprüche Anleger in einem zu erwartenden Insolvenzverfahren haben, kommt es entscheidend auf die Ausgestaltung der Verträge an. Das betrifft das Eigentumsrecht, zwischenzeitlich erzielte Mieteinnahmen und vieles mehr.

Wie sind die wirtschaftlichen Verflechtungen ausgestaltet?

Von besonderem Interesse dürften auch die Vertragsbeziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaften der P&R Gruppe sein. Die anderen Gesellschaften sollen nach Mitteilung der vorläufigen Insolvenzverwalter keinen Insolvenzantrag gestellt haben. Auch das Verhältnis zur in der Schweiz ansässigen P&R Equipment & Finance Corp wird zu durchleuchten sein. Schon längere Zeit vor dem Insolvenzantrag wurde deren Rolle und wirtschaftliche Situation bei aktuellen Beteiligungsangeboten kritisch hinterfragt.

Lag ein Schneeballsystem vor?

Aufgedeckte erhebliche Differenzen zwischen den Zahlungen an die Anleger und den tatsächlich erzielten Einnahmen aus dem Container-Geschäft stützen bereits seit einiger Zeit die Vermutung, dass die Lücke mit Erträgen aus dem Neugeschäft geschlossen wurde. Wenn es tatsächlich so war, dann wird sich der Insolvenzverwalter auch mit der Frage befassen müssen, ob ab einem gewissen Zeitpunkt ein Schneeballgeschäft betrieben wurde. Denn viele Anleger beteiligten sich an dem Modell zumeist wiederholt im Vertrauen auf die über Jahre hinweg erfüllten Prognosen.

Auch wenn durch die vorläufige Insolvenz das vorhandene Vermögen der insolventen Gesellschaften zunächst geschützt wird, so bleiben erhebliche Unsicherheiten darüber, wie hoch die Schäden am Ende sein werden. Anleger sind gut beraten, sich über ihre Ansprüche und Forderungen umfassend zu informieren.

Schädler Narloch Rechtsanwälte Partnerschaft mbB vertreten und beraten betroffene Anleger der P&R Gruppe.

Jana Narloch – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht – München


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