P&R: Amtsgericht München eröffnet Insolvenzverfahren – Anleger müssen nun ihre Forderungen anmelden

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Das Amtsgericht München hat am 24. Juli 2018 für die P&R-Vertriebsgesellschaften (P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Transport-Container GmbH sowie P&R Container Leasing GmbH) das Verfahren eröffnet. Die rund 54.000 Anleger können nur ihre Forderungen bei den Insolvenzverwaltern Michael Jaffé sowie Philip Heinke anmelden. 

Die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderung läuft bis zum 14. September 2018. Die Gläubigerversammlungen sollen am 17. und18. Oktober in der Münchner Olympiahalle stattfinden. 

Ein Gutachten des Verwalters zur Insolvenzeröffnung zeigt auf, dass die Anleger erhebliche Verluste erleiden werden. Sie hatten zuletzt rund 3,5 Milliarden Euro in rund 1,6 Millionen Container investiert. Der tatsächliche Bestand beläuft sich aber auf nur 618.000 Boxen. Für die Monate Februar und März zahlte P&R noch die Mieten für die Container. Damit könnte sich der Verdacht erhärten, dass es sich um ein Schneeballsystem handeln könnte. Das Geld von neuen Anlegern könnte für die Mietzahlungen und Container-Rückkäufe der Altanleger genutzt worden sein. Damit steigt für die Anleger das Risikoeiner Rückzahlung ihrer P&R-Einnahmen.

Insolvenzverwalter Jaffé kündigte an, dass er die Anleger anschreiben wird und diese zur Anmeldung ihrer Insolvenzforderung auffordert. Dazu würde er ein vorausgefülltes Formular versenden, den die Anleger nur unterschreiben und zurücksenden müssten. Auch wenn dieses Anmeldeverfahren sehr anlegerfreundlich klingt, sollten Anleger alle Daten der Anmeldung prüfen lassen. Sind die Summen verkehrt oder wird bei einer falschen Gesellschaft die Forderung angemeldet, könnte das zum Totalverlust führen. Zudem werden hohe Anforderung an die Individualisierung und Substantiierung der Forderungsanmeldung gestellt. 

Das OLG München hatte in einem Rechtsstreit die durch einen Rechtsanwalt angemeldete Forderungsanmeldung als unwirksam angesehen, weil die angemeldete Forderung nicht hinreichend nachvollziehbar war. Eine solch unwirksame Forderungsanmeldung hemmt weder die Verjährung noch erhält der Gläubiger eine Insolvenzquote. 

Schon Ende Juni hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé auch das Eigentum derjenigen Anleger angezweifelt, die sie von P&R sogenannte Eigentumszertifikate erhalten hatten. Damit will der Verwalter alle Investoren gleich behandeln und die Insolvenzmasse hoch halten. Sollten Anleger dennoch einen Eigentumsnachweis erbringen können, könnten sie Aus- und Absonderungsrechte geltend machen. Der Container steht dann den Anlegern grds. zur weiteren Verwertung zu. Ob das sinnvoll ist, bleibt offen, jedoch erhöht es die Position des Anlegers gegenüber dem Verwalter. 

Die Anmeldung zur Aussonderung muss ein Anwalt vornehmen. Warum der Verwalter das Eigentum in Frage stellt, ist bis jetzt nicht begründet worden. Eigentümer von Containern sollten nicht auf Recht und letztendlich auf ihr Investment verzichten, nur um es vielen Beteiligten einfach zu machen. Schon deshalb sollten sich die Anleger über ihre Rechte beraten lassen und das vorausgefüllte Forderungsanmeldung sogar von einem Fachmann prüfen lassen. 

Buchalik Brömmekamp bietet einen Quickcheck zur Forderungsanmeldung für die Gläubiger an, die ihre Forderungen selbst anmelden wollen. In jedem Fall sollten die Forderungen im Insolvenzverfahren richtig angemeldet werden. Die Anmeldung ist ausreichend zu individualisieren und zu substantiieren. Allein die Mitteilung der Forderungshöhe ohne diese zu begründen wird nicht ausreichen. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Seite: https://www.kapitalanlagen-krise.de/aktuelle-verfahren/pr/forderungsanmeldung. 

Seit über zehn Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der auf Insolvenzrecht spezialisierten Kanzlei Buchalik Brömmekamp erfolgreich Investoren in und außerhalb von Insolvenzverfahren.

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