P&R Container: Hohe Erfolgsaussichten für sicherheitsorientierte Anleger

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Über die drei deutschen P&R Verwaltungsgesellschaften der P&R Container Gruppe wurde Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft informieren über Schadensersatzansprüche für die betroffenen Anleger.

Wie ist die aktuelle Situation?

Die aktuelle Situation für Anleger ist alles andere als erfreulich. Anleger müssen mit Verlusten rechnen, möglicherweise sogar mit einem Totalverlust. Auf den Antrag der P&R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18), der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 726/18) und der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 728/18) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht München am 19.03.2017 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zugleich wurden Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé und Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Heinke zu den vorläufigen Insolvenzverwaltern bestellt.

Für welche Anleger waren die Container nicht geeignet?

Die Empfehlung zum Erwerb der Container ist selbstverständlich nicht per se fehlerhaft. Allerdings gilt dies nicht für solche Anleger, die eine sichere Anlage wünschten. „Für sicherheitsorientierte Anleger dürfte eine Investition in die Container der P&R Container nach unserer Einschätzung nicht geeignet gewesen sein, da diesen Beteiligungsformen ein Totalverlustrisiko immanent ist“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anleger über alle für den Erwerb einer Kapitalanlage relevanten Informationen aufgeklärt werden. Dies betrifft insbesondere bestehende Risiken, zu denen in der Regel das Totalverlustrisiko, die Laufzeit, die Fungibilität und überhöhte Weichkosten gehören.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Anleger?

Anleger sollten durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater geltend machen können. „Wenn sicherheitsorientierte Anleger im Rahmen der Anlageberatung nicht oder unzureichend über die zuvor genannten Risiken oder den Erhalt von Vertriebsprovisionen aufgeklärt worden sind, bestehen nach unserer Einschätzung gute Erfolgsaussichten, die Anlageberater für den Schaden haftbar zu machen.“

Welche Erfolgsaussichten bestehen?

Hier ist zu differenzieren. Anleger, die die Container direkt erworben haben, sollten erst einmal abwarten, wie sich die weitere Situation künftig entwickeln wird. Etwas anderes gilt für diejenigen Anleger, die von externen Anlageberatern beraten worden sind. Hier können grundsätzlich Schadensersatzansprüche bestehen. Wie hoch die Erfolgsaussichten sind, hängt allerdings von der Konstellation der Beratung ab. „Gute bis sehr gute Erfolgsaussichten bestehen nach unserer Einschätzung dann, wenn die Anleger sicherheitsorientiert waren, zuvor keine risikobehafteten Kapitalanlagen gezeichnet hatten, den Emissionsprospekt nicht oder erst bei Zeichnung erhalten haben und idealiter Zeugen zur Verfügung stehen,“ stellt Rechtsanwalt Luber fest. „Je mehr dieser vorgenannten Kriterien erfüllt sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.“

Über die Kanzlei

L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.

Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.

Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.

Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!

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Rechtsanwälte Christian Luber, LL.M., M.A., und Aylin Pratsch

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