P&R Container – Neuer Prüftermin am 29. Mai 2019

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Am 29. Mai 2019 geht das Verfahren der Containergesellschaften von P&R in die entscheidende Runde: Das Gericht prüft im Termin sämtliche Anmeldungen der Anleger anhand des noch vorhandenen Vermögensbestandes. Daraus ergibt sich die mögliche Auszahlungsquote für den Anleger. 

Eckdaten und bisheriger Verlauf

Von dem Anlegerskandal P&R Container sind rund 54.000 Anleger betroffen. Alle Anleger zusammen haben insgesamt etwa 3,5 Milliarden Euro in den Erwerb von 1,6 Millionen Containern investiert. Nach heutigem Stand existieren davon allerdings nur rund 600.000 Container. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass fast zwei Drittel der gekauften Container gar nicht vorhanden waren. Damit ist also ein Fall für die Staatsanwaltschaft gegeben. 

Das offenbar schon länger nicht mehr tragfähige Modell brach in sich zusammen als nicht mehr genug Neugeschäft generiert werden konnte, um laufende Forderungen zu bedienen. Seit Mitte 2018 läuft für die deutschen P&R Gesellschaften das Insolvenzverfahren, während die Schweizer Firma nach wie vor wirtschaftlich existent ist und das verbleibende Containergeschäft in enger Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter bewirtschaftet. Insolvenzverwalter ist Dr. Jaffé aus der gleichnamigen Kanzlei. Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit dürfte jedoch einige Zeit vergehen, bis es zu Auszahlungen an die Anleger kommen kann. Schlimmstenfalls gehen die Anleger jedoch leer aus. 

Der aktuelle Stand des Insolvenzverfahrens ist unter www.frachtcontainer-inso.de abrufbar. 

Am Amtsgericht in München läuft seit Ende 2018 auch das Insolvenzverfahren gegen den P&R-Gründer Heinz Roth, der sich schon seit längerem in Untersuchungshaft befindet.

Welche Möglichkeiten betroffene Anleger haben

  • Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden

Vorbereitete Formulare dazu wurden Mitte August 2018 versandt. Darin wird auf die Anmeldefrist bis zum 14. September 2018 hingewiesen. Haben Sie diese Frist verpasst, ist das nicht schlimm. Es besteht jederzeit noch die Möglichkeit zur nachträglichen Anmeldung. Dabei können geringe Gebühren durch das Insolvenzgericht (AG München) entstehen. Fragen Sie uns gerne zum genauen Ablauf. 

Erste Zahlungen sind frühestens im Jahre 2020 zu erwarten, wenn der Ablauf des Insolvenzverfahrens ungestört verläuft. 

  • Den weiteren Verlauf abwarten

Trotz der Aussicht, dass durch die fortlaufende Vermietung und den Verkauf der Container wieder Geld in die Kasse fließt, bleibt bloßes Abwarten problematisch. Denn die Ansprüche unterliegen Verjährungsfristen, die nicht auf die Dauer des Insolvenzverfahrens abgestimmt sind! 

Zudem ist davon ausgehen, dass aufgrund der fehlenden Container nur Bruchteile der Investition an die Anleger zurückfließen werden. 

Zu berücksichtigen ist auch, dass sogar Rückzahlungen bereits erhaltener Gelder drohen können. Spätestens dann ist eine fachanwaltliche Beratung unabdingbar.

  • Eine Fachkanzlei mit der Prüfung beauftragen

Die Container wurden bundesweit verkauft. Zum Kreis der potenziell Haftenden gehören nicht nur Finanzberater und Banken, sondern auch Wirtschaftsprüfer sowie die Initiatoren selbst. Bei der geschuldeten Plausibilitätsprüfung hätte nach unserer Auffassung vor allem auffallen müssen, dass eine große Anzahl der verkauften Container gar nicht vorhanden war. Außerdem haben wir viele weitere Ansatzpunkte gefunden, die eine Haftung begründen kann. Dabei ist auch zu befürchten, dass sich einige Finanzberatungsfirmen still und leise durch Liquidation möglicher Altlasten entledigen wollen. Wir empfehlen daher, keine Zeit zu verlieren und rechtzeitig eine anwaltliche Erstprüfung durchführen zu lassen.

Der Einzelfall entscheidet – persönlich zu den Möglichkeiten beraten lassen

Die Fachanwälte der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte legen Wert auf eine Beratung im persönlichen Gespräch, die keine Fragen offen lässt. Fast jeder Fall ist unterschiedlich. Bereits kleinere vertragliche Abweichungen oder Absprachen können entscheidend sein. So individuell wie die Fälle sind, so individuell analysieren wir auch Ihre persönliche Situation. Für uns ist Ihr Erspartes nicht nur eine Akte, die in verschiedene Hände gelangt. Im Laufe unserer Zeit haben wir viele persönliche Schicksale begleitet und konnten dabei für die betroffenen Anleger gutes Geld zurückerlangen. 

Nicht immer muss es auf ein langwieriges Verfahren hinauslaufen. So können oft auch Vergleiche geschlossen werden, durch die ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis erzielt wird. Stehen die Chancen hingegen schlecht, sodass kein wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis erzielt werden kann, kommunizieren wir dies offen. Fairness ist für uns selbstverständlich.

Wir reservieren für Sie gerne einen Termin und Sie sprechen dann direkt mit den Anwälten. Um ein unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch wahrzunehmen, melden Sie sich einfach über unsere Webseite oder per Telefon bei uns.

Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren

www.frachtcontainer-inso.de 

Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht München:

  • P & R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18)
  • P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 726/18)
  • P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 728/18)
  • P & R AG (Az.: 1542 IN 1128/18)
  • P & R Transport-Container GmbH (Az.: 1542 IN 1127/18)
  • Heinz Roth (Az.: 1542 IN 3055/18)


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