P&R Container: Rückzahlungsschlacht erreicht die Gerichte

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Was zunächst nach einem schlechten Scherz klingt, könnte für einige P&R Anleger zur bitteren Realität werden: Anleger sollen bereits erhaltene Zahlungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Dabei fühlen sie sich doch selbst als Opfer eines der größten Finanzskandale deutscher Geschichte.

Insolvenzverwalter erklärt Anfechtung

Der Insolvenzverwalter Jaffé hat inzwischen Miet- und Rückkaufzahlungen derjenigen Anleger angefochten, die keine Hemmungsvereinbarung unterzeichnet hatten. Anspruchsgrundlage ist § 134 Insolvenzordnung. Danach ist eine unentgeltliche Leistung des Schuldners (z.B. P&R) noch bis zu vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechtbar. Für die meisten Anleger ist das zwar wegen der Hemmungsvereinbarung im Moment noch ohne Relevanz. Spätestens nach Ablauf des 31. Dezember 2023 wird sich der Insolvenzverwalter erneut an die Anleger wenden, je nachdem wie die Rechtslage dann aussieht. Es ist zu erwarten, dass die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof enden werden. Die bisherigen Verfahren endeten uneinheitlich.

LG Karlsruhe: Keine Rückforderung wegen entgeltlicher Kapitalüberlassung

Zunächst entschied das Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 10. Juli 2020 (Aktenzeichen 20 O 42/20), dass der Insolvenzverwalter keinen Anspruch gegen den Anleger auf Rückzahlung der geleisteten Mietzahlungen sowie des Rückkaufspreises in Höhe von rund 33.000,00 Euro hat. In ihrem Urteil beantworteten die Karlsruher Richter die Eigentumsfrage nicht, sondern argumentierten, dass die Verträge als Kapitalüberlassung anzusehen sind und somit die vom Insolvenzverwalter behauptete Unentgeltlichkeit nicht vorläge. Die Richter lehnten einen Zahlungsanspruch des Insolvenzverwalters ab.

LG Bochum: Keine Rückforderung bei betrügerischem Vorverhalten

Der Insolvenzverwalter scheiterte auch am Landgericht Bochum, das mit Urteil vom 04. September 2020 (Aktenzeichen 2 O 74/20) ebenfalls zu Gunsten der Anleger entschied und die geforderte Rückzahlung der geleisteten Mietzahlungen und Rückkaufszahlung in Höhe von 21.853,52 Euro ablehnte. Auch dieses Gericht ließ ausdrücklich offen, ob die Eigentumsübertragung wirksam war oder nicht. Die Insolvenzanfechtung und die Rückforderung verstoßen jedenfalls gegen Treu und Glauben, wenn der Verwalter trotz des betrügerischen Vorverhaltens von P&R die Anfechtung erkläre. Auch hier wurde der Zahlungsanspruch verneint.

LG Stuttgart: Rückforderung des Rückkaufpreises, nicht der Containermieten 

Dass es auch anders laufen kann, zeigt das Landgericht Stuttgart. Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil vom 08. Oktober 2020 (Aktenzeichen 27 O 34/20) haben die Stuttgarter Richter einen Anleger zu einer Zahlung von 21.560,00 Euro verurteilt. Nach ihrer Ansicht sind die geleisteten Rückkaufpreise für die Container unentgeltlich im Sinne des § 134 Abs. 1 InsO erfolgt. Der Anleger sei zur Rückzahlung verpflichtet. Damit folgte das Gericht der Argumentation des Insolvenzverwalters, dass Anleger von P&R kein Eigentum an Containern erworben haben. Einen Gegenstand, welchen P&R vom Anleger hätte zurückkaufen können, gab es damit nicht. Der Rückkaufpreis, nicht aber die Mietzahlungen seien anfechtbar.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche

P&R-Anlegern ist zu empfehlen, eine rechtliche Prüfung durchführen zu lassen. Das gilt vor allem dann, wenn sie falsch beraten worden sind. Zu beachten ist hier unbedingt, dass Fristen laufen. Diese können von Fall zu Fall verschieden sein. Daher ist es notwendig, sich rechtzeitig zu informieren.

Als auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrecht langjährig spezialisierte Fachanwaltskanzlei helfen Ihnen JACKWERTH Rechtsanwälte bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte. Zögern Sie nicht und beantragen Sie eine auf Ihren Fall zugeschnittene rechtliche Lösung.

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Foto(s): JHG

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