P&R-Gesellschaften: Ergebnisse der ersten Gläubigerversammlungen

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Am 17. und 18. Oktober 2018 fanden die ersten Gläubigerversammlungen der insolventen P&R-Gesellschaften in der Münchner Olympiahalle statt. Am 17. Oktober kamen mehr als 2.500 Gläubiger zum ersten Berichtstermin, weitere 7.723 waren anwaltlich vertreten. Aus der Pressemitteilung der Insolvenzverwaltung vom 17. Oktober 2018 geht hervor, dass die stimmberechtigten Gläubiger, die eine Forderungssumme von über 1 Mrd. Euro vertraten, Herrn Dr. Michael Jaffé einstimmig als Insolvenzverwalter bestätigten.

Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Finke unterstützt Anleger während des Insolvenzverfahrens, klärt über ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und hilft, diese gegebenenfalls durchzusetzen.

Im ersten Berichtstermin besprach Dr. Michael Jaffé die Krisenursachen, die Hintergründe der Insolvenz und die Verwertungsmöglichkeiten des noch vorhandenen Vermögens. Bereits seit dem Jahr 2007 bestand eine Differenz zwischen der an die Anleger verkauften Container und der noch vorhandenen und von der Schweizer P&R-Gesellschaft verwalteten Container. 

Die Insolvenzverwaltung bestätigte zudem den anfänglichen Verdacht eines betriebenen Schneeballsystems. Da die Fehlmenge der Container kontinuierlich auf über eine Million Container anstieg, reichten die laufenden Erlöse aus der Containerflotte nicht mehr aus, um die Mietansprüche der Anleger zu bedienen. Trotz drohender Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2010 stellten die Verantwortlichen der P&R-Gesellschaften keinen Insolvenzantrag und refinanzierten stattdessen die fälligen Auszahlungen an die Anleger durch Neuanlagegelder. 

Der Insolvenzverwaltung zufolge wären die Neuanlagen jedoch in Folge der Magellan-Insolvenz und der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Prospektpflicht eingebrochen. Im März diesen Jahres war die Liquidität der Gesellschaften jedoch vollständig aufgebraucht, sodass Insolvenzanträge gestellt werden mussten.

P&R-Gründer in Haft

Am 20. September 2018 berichtete das Handelsblatt über die Festnahme von Heinz Roth, dem Gründer der insolventen P&R-Gruppe, und die Suche der Staatsanwaltschaft nach Roths Vermögen. Anfang September ließ die Staatsanwaltschaft München I Heinz Roth festnehmen. Die Verhaftung von Roth begründete die Staatsanwaltschaft mit einer bestehenden Flucht- und Verdunkelungsgefahr. 

Seit dem 13. September 2018 sitzt der Gründer des insolventen Container-Vermieters P&R in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft lege Roth Kapitalanlagebetrug zur Last. Jetzt suchen die Behörde, der Insolvenzverwalter und die geprellten Anleger nach Vermögenswerten von Roth.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte der Presse, dass bisher vermögenssichernde Maßnahmen eingeleitet wurden, u. a. auch Nachforschungen im Ausland und in Übersee. Die Staatsanwaltschaft sei während ihrer Maßnahmen gegen Heinz Roth eng mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt.

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt bereits seit Mai gegen mehrere ehemalige Verantwortliche der P&R-Gruppe. Zwei frühere Geschäftsführer seien zwischenzeitlich aber gestorben, darunter Wolfgang Stömmer und Werner Feldkamp.

Rückforderungsansprüche der Insolvenzverwaltung

Die Insolvenzverwaltung ließ während der ersten beiden Gläubigerversammlungen offen, ob mögliche Rückforderungsansprüche gegen die Anleger geltend gemacht werden. Sollte es zu Rückforderungen bereits erhaltener Leistungen kommen, sollten Betroffene diese anwaltlich auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen lassen.

Wir vertreten bereits Anleger in der Sache P&R

Betroffene könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb wird geraten anwaltlichen Rat einzuholen. Sollten die Investitionen ohne entsprechende Hinweise auf etwaige Risiken angeboten oder empfohlen worden sein, so kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 

Auch die Haftung der Unternehmensverantwortlichen könnte im Fall eines betriebenen Schneeballsystems aufleben, dementsprechend könnten Betroffene gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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