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P&R-Insolvenz: Jetzt Ansprüche gegen Heinz Roth direkt anmelden

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Geschädigte Anleger der P&R-Insolvenz können nun zusätzlich Ansprüche direkt gegen den Gründer und langjährigen Geschäftsführer Heinz Roth anmelden. Sein Privatvermögen wird auf rund 13 Millionen Euro geschätzt. Das Insolvenzgericht hat hierfür jedoch kurze Fristen gesetzt. Geschädigte müssen sich also zügig entscheiden.

Im Dezember 2018 informierte die Anwaltskanzlei Lenné Sie darüber, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gründers und Geschäftsführers der P&R Container, Heinz Roth, eröffnet wurde. Er ist mitverantwortlich für den Skandal. 

Ansprüche gegen Roth direkt anmelden

Es dürfte nahezu sicher sein, dass den geschädigten Investoren bei P&R Ansprüche gegen Heinz Roth selbst zustehen. Aus juristischer Perspektive müssten diese in dem privaten Insolvenzverfahren angemeldet werden. 

Aus wirtschaftlicher Sicht ist noch nicht absehbar, ob und in welcher Höhe den geschädigten Anlegern Geld aus dem Verfahren zufließen kann. Für die P&R-Gesellschaften hat der Insolvenzverwalter Dr. Jaffé Forderungen über rund 1 Milliarde Euro an Heinz Roth adressiert. 

Jedoch beinhaltet das noch nicht die individuellen Ansprüche der Anleger. Geld, das an die P&R-Gesellschaften fließt, kommt den Investoren nur mittelbar zugute, denn der Erlös der Gesellschaften wird immerhin an sie verteilt. Direkte Ansprüche müssten Geschädigte aber zusätzlich auch unmittelbar anmelden. Dafür spricht die Tatsache, dass die Vermögensverteilung bisher noch nicht definitiv geklärt ist und dass noch weiteres Vermögen auftauchen könnte.

Auch die Verjährung der Ansprüche kann durch die Anmeldung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren von Heinz Roth gehemmt werden. 

Ansprüche separat anmelden

Für dieses weitere Insolvenzverfahren wird es leider keine vorausgefüllten Anmeldungsformulare geben. Darüber hinaus muss bei der Anmeldung eine Anspruchsbegründung erfolgen. Die Anmeldung für die Geschädigten wird nicht vom Insolvenzverwalter der P&R-Gesellschaften übernommen. Die Investoren müssen also selber aktiv werden, wenn sie Ansprüche anmelden wollen.

Mandanten der Anwaltskanzlei Lenné, die bereits im P&R-Insolvenzverfahren vertreten werden, müssten Ansprüche gegen Heinz Roth ebenfalls separat anmelden, denn dies wird vom bisherigen Auftrag nicht erfasst.

Theoretisch haben Investoren die Möglichkeit, ihre Forderungen auch ohne Anwalt anzumelden, denn ein Anwaltszwang besteht nicht. Da aber im Zuge dessen auch die besagte Anspruchsbegründung erfolgen muss, ist die Beauftragung eines Anwalts durchaus ratsam.

Frist für die Anmeldung der Ansprüche

Das Insolvenzgericht hat zur Forderungsanmeldung kurze Fristen gesetzt. Bis zum 18.04.2019 haben die Investoren Zeit, ihre Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden. Die Gläubigerversammlung ist für den 23.05.2019 angesetzt. 

Falls Sie die Anwaltskanzlei Lenné mit der Vertretung im Verfahren gegen Heinz Roth beauftragen möchten, sollten Sie das bis zum 03. April 2019 tun. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich über den digitalen Mandantenaufnahmebogen, der Ihnen auf der Webseite der Kanzlei zur Verfügung steht.

Die Entscheidung, ob Sie als Geschädigter Ansprüche anmelden wollen, ist sicher nicht leicht. Dabei stoßen – wie so oft bei Insolvenzen – wirtschaftliche Ungewissheit und juristische Sorgfalt aufeinander. Lassen Sie sich gerne dazu beraten.



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