P&R Insolvenz: Jetzt Ansprüche und Handlungsalternativen prüfen

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Nachdem die Gesellschaften der P&R Gruppe nun Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt haben, nämlich 

  • P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, Az.: 1542 IN 726/18, Amtsgericht München,
  • P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs-und Verwaltungs-GmbH, Az.: 1542 IN 727/18, Amtsgericht München,
  • P&R Container Leasing GmbH, Az.:1542 IN 728/18, Amtsgericht München,

stehen die betroffenen ca. 60.000 Anleger mindestens vor einem Teilverlust ihrer Anlagen.

Zwar steht den Anlegern an Containern, die in ihrem Eigentum stehen, so sie denn existieren und individualisierbar sind, ein Aussonderungsrecht zu, allerdings wird dieses wirtschaftlich kaum sinnvoll zu realisieren sein, wenn sich der oder die Container etwa in Häfen in Asien befinden. Hier können zudem noch weitere Ansprüche gegen die Anleger drohen.

Es ist daher zu erwarten, dass der bzw. die Insolvenzverwalter ein vergleichbares Verfahren wie bei der Insolvenz Magellan initiieren werden, um zumindest teilweise die Ansprüche der Anleger zu befriedigen.

Allerdings dürfte es keineswegs sicher sein, dass allen Anleger auch tatsächlich Eigentum an Containern zusteht. Die Erfahrung aus ähnlichen Verfahren zeigt, dass gerade Einzahlungen neuerer Anleger nicht durch Eigentumsrechte an Containern gesichert sind.

Anlegern ist allerdings zu raten, sich insoweit und auch zur Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder -Vermittler und Handelnde innerhalb der P&R Gruppe fachanwaltschaftlicher Unterstützung zu bedienen.

Wir bieten insoweit eine Ersteinschätzung hinsichtlich möglicher Ansprüche und Handlungsalternativen an.

RA Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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