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P&R-Insolvenz: Mit der Anwaltskanzlei immer auf dem neusten Stand

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Zuletzt haben wir Sie über die aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der P&R-Insolvenz und zur ersten Gläubigerversammlung in München informiert. Die Anwaltskanzlei Lenné hat es sich zur Aufgabe gemacht, die betroffenen Anleger stets auf dem Laufenden zu halten, und bündelt sämtliche Informationen für Sie.

In dem verlinkten YouTube-Video beantwortet Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Geschädigten die drängendsten Fragen. Auf der Website der Anwaltskanzlei Lenné finden Sie regelmäßig Artikel mit aktuellen Neuigkeiten sowie Verlinkungen zu den wichtigsten Medienberichten zum Thema.

Darüber hinaus können Sie auf der Website Ihr ganz persönliches Infopaket zur P&R-Insolvenz anfordern. Sie erhalten dann kostenlos die wichtigsten News per E-Mail.

Die Anwaltskanzlei Lenné verfügt über langjährige Erfahrung mit fehlgeschlagenen Kapitalanlagemodellen und steht konstant nicht nur mit den betroffenen Mandanten in Kontakt, sondern darüber hinaus mit Anlageberatern und Vermögensverwaltern, um ihre Mandanten bestens beraten zu können. 

Zum Beispiel kann neben der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle ein Vorgehen gegen den Anlageberater eine lohnenswerte Maßnahme sein, zumal ein Gläubiger in einem Insolvenzverfahren oftmals nur mit einer prozentualen Quote zu rechnen hat. Geldanleger sollen sich auf Anlageberater verlassen können. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits in der Vergangenheit in zahlreichen Grundsatzentscheidungen deutlich gemacht. Der Berater haftet für unzureichende oder fehlerhafte Beratung und kann dem Kunden in der Regel keine Mitverantwortung zuschieben. Hierbei muss die Beratung anleger- und objektgerecht erfolgen.

Selbstverständlich haben Sie auch stets die Möglichkeit, sich in einem persönlichen Beratungsgespräch zu diesem und weiteren Schritten informieren zu lassen. Für Neukunden ist die Erstberatung stets kostenlos.



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