P&R-Pleite: Kommt jetzt mehr Regulierung?

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Angesichts der P&R-Pleite mit über 50.000 betroffenen Anlegern mehren sich die Stimmen, die nun eine schärfere Regulierung für Produkte des sogenannten grauen Kapitalmarktes fordern. Wie realistisch ist dies und welche Auswirkungen können die Folge sein?

Handlungsbedarf wegen Koalitionsvertrag und EU

Der Koalitionsvertrag zur Bildung der neuen Bundesregierung sieht auf S. 135 vor, dass die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen wird. Zusätzlicher Handlungsbedarf ergibt sich schließlich aus der zum Jahresanfang in Kraft getretenen Novelle der europäischen Wertpapierrichtlinie, kurz MiFID II, die in nationales Recht umzusetzen ist. 

Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Mit einer Änderung der Finanzvermittlungsverordnung (FinVermV) soll die EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II umgesetzt werden. Banken, Vermögensverwalter und Finanzberater werden in der Folge im Sinne eines wirkungsvolleren Verbraucherschutzes gegenüber Anlegern und Aufsichtsbehörden erweiterte Dokumentationspflichten haben. 

Transparente Preisbildung und Finanz-TÜV gefordert

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in Zusammenhang mit der P&R-Krise eine schärfere Regulierung gefordert. Seit Jahren weise der Verband darauf hin, „dass Produkte des grauen Kapitalmarkts ohne transparente Preisbildung zum Beispiel an einer Börse nicht an Privatanleger verkauft werden sollten“, so vzbv-Chef Klaus Müller. Andere (politische) Stimmen fordern einen Finanz-TÜV oder ein Tragfähigkeitsgutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers für Kapitalanlageprodukte. Teilweise wird sogar ein Ende des freien Vertriebs für komplexe und riskante Produkte gefordert.

P&R hat die Regulierungsdebatte zusätzlich befeuert

Die P&R-Krise wird möglicherweise schon 2018 Regulierungen nach sich ziehen, auch wenn die Einzelheiten derzeit noch unklar sind. Wir verfolgen sehr aufmerksam die politischen Debatten und Entwicklungen in der Gesetzgebung. Es bleibt zu hoffen, dass die zukünftigen neuen Regelwerke für Anleger nicht nur zusätzlichen Papierkram, sondern einen besseren Anlegerschutz begründen.

Über uns

Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind spezialisiert auf den Bereich des Wirtschaftsrechts. Eine Spezialisierung ist in unseren Augen unentbehrlich, um Fachkompetenz zu garantieren. Unsere Anwälte verfügen über eine herausragende Expertise, greifen auf eine jahrelange Erfahrung aus tausenden von Fällen zurück und vertreten bundesweit anspruchsvolle Mandanten.


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