Prämiensparen flexibel – Sparkasse Zwickau lädt Kunden zur vorzeitigen Vertragsauflösung ein

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Viele Kunden der Sparkasse Zwickau bekommen derzeit Post zu ihren Sparverträgen „Prämiensparen flexibel“. Anders als bei anderen Sparkassen (z.B. der Sparkasse Leipzig) werden die Sparverträge damit zwar nicht gekündigt. Jedoch räumt die Sparkasse Zwickau ihren Kunden von sich aus bis zum 30.06.2017 offensiv die Möglichkeit ein, das Sparbuch mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Nachdem in der Presse darüber berichtet wurde, dass dieser Brief für Verunsicherungen bei den Kunden geführt hat und diese Parallelen zur Sparkasse Leipzig befürchten, sah sich die Sparkasse Zwickau veranlasst, zu betonen, dass die Schreiben keine Kündigungen seien, sondern Einladungen zum Beratungsgespräch.

Diese Aussage ist insofern bemerkenswert, als sich die Frage stellt, welchen Beratungsbedarf denn die Kunden aus der Sicht der Sparkasse Zwickau zu ihren Sparverträgen haben. In der Pressemitteilung zur Äußerung der Sparkasse Zwickau wird deren Sprecher damit zitiert, dass wegen der aktuellen Niedrigzinsphase verschiedene Sparprodukte an Attraktivität verlieren, weshalb nach einer individuellen Analyse mit dem Berater andere Produkt- und Anlagemöglichkeiten besser sein könnten.

Aus unserer Sicht ist eine solch flächendeckende Sorge einer Sparkasse um ganz spezielle Sparverträge ihrer Kunden doch eher ungewöhnlich – wenn nicht sogar verdächtig – und die Befürchtungen der Kunden daher auch nachvollziehbar. 

Dies gilt insbesondere deshalb, weil es im Schreiben der Sparkasse Zwickau zunächst wie folgt heißt: „Sie können Ihr Geld flexibel zur Erfüllung Ihrer Wünsche einsetzen. Nutzen Sie Ihr freies Geld und genießen Sie jetzt die Früchte Ihres Sparens.“ Lediglich im nachfolgenden Satz wird auch Folgendes angeboten: „Gerne berate ich Sie auch zu alternativen Geldanlagemöglichkeiten. Wegen einer Terminvereinbarung werde ich mich in den nächsten Tagen bei Ihnen melden.“ Das klingt aus unserer Sicht irgendwie nicht so, als sei primär eine Beratung sondern in erster Linie doch eher eine schlichte Beendigung der Geldanlage angestrebt. Selbst wenn man die Sparkasse Zwickau hinsichtlich einer „Einladung zum Beratungsgespräch“ beim Wort nimmt, so stellt sich die Frage, welche besseren Geldanlagen mit vergleichbarer Sicherheit sie den Kunden in Anbetracht der von ihr selbst geschilderten aktuellen Niedrigzinsphase denn anbieten will.

Es bleibt damit abzuwarten, was sich hinter der „Einladung zur Beratung“ durch die Sparkasse Zwickau letztendlich verbirgt, welche angeblich besseren Alternativen den Kunden angeboten werden und welche Post die Kunden erhalten werden, die das Schreiben der Sparkasse einfach ignorieren.

Sollte sich die Sparkasse Zwickau irgendwann dazu entschließen, diejenigen Kunden, die eine Vertragsauflösung nicht freiwillig vornehmen, zu ihrem Glück zu zwingen und die Verträge – ebenso wie die Sparkasse Leipzig – doch einfach zu kündigen, so gehen wir davon aus, dass diese Kündigungen – ebenso wie bei den von uns betreuten Kunden der Sparkasse Leipzig – unwirksam sein werden, weil ein Kündigungsrecht nach unserer Einschätzung nicht besteht.

Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass aktuell zahlreiche Sparkassen versuchen, bestimmte Sparverträge mit ihren Kunden durch Kündigung loszuwerden, sollte jeder Kunde das Angebot der Sparkasse Zwickau mit äußerster Sorgfalt prüfen. Die Möglichkeit, dass die Sparkasse Zwickau hier nur versucht, eine „elegantere“ Lösung als etwa die Sparkasse Leipzig zu finden, letztlich aber das gleiche Ziel verfolgt, ist nach unserer Auffassung hoch.

Markus Viertel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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