Insolvenzverfahren bei der P&R Unternehmensgruppe – zehntausende Anleger betroffen

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Die P&R Container Leasing GmbH, die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH haben Insolvenzanträge gestellt. Am 19.03.2018 wurde in den jeweiligen Verfahren zur Sicherung der Schuldnervermögen die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und die Rechtsanwälte Dr. Philip Heinke bzw. Dr. Michael Jaffé als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt.

Bei der P&R Unternehmensgruppe investieren viele Anleger seit Jahrzehnten in sogenannte Container-Direktinvestments als Kapitalanlagen. Die P&R Unternehmensgruppe bezeichnet sich selbst als Marktführer in ihrem Segment und betreut nach eigenen Angaben über 50.000 Anleger mit einem Volumen von mehr als 1,25 Millionen Containereinheiten (TEU). Der Betrag der in P&R Investments angelegten Gelder soll sich auf ca. 3,5 Mrd. € belaufen. Bei dem Anlagemodell wird ein Kauf- und Mietvertrag abgeschlossen und der erworbene Container über eine Verwaltungsgesellschaft weltweit vermietet. Neben den vertraglich zugesagten Mieten soll der Anleger zudem am Ende der Laufzeit des Vertrages ein Angebot zum Rückkauf des Containers erhalten.

Dieses Anlagemodell birgt eine Fülle von Risiken, die nicht nur bis zum Totalverlust des angelegten Geldes, sondern darüber hinaus auch zu weiteren Zahlungsverpflichtungen des Anlegers führen können. Diese Risiken werden selbst im Prospekt (etwa zum Angebot Nr. 5005) bis hin zu einer möglichen Privatinsolvenz des Anlegers beschrieben. So ist vielen Anlegern etwa nicht bewusst, dass sie als Eigentümer der Container laut Prospekt persönlich und unbeschränkt für die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen haften (z. B. Stand- und Lagergebühren, Unfallschäden usw.) Dies bedeutet zwar nicht, dass die Anleger für die Schulden der P&R Gesellschaften haften. Gleichwohl haben sich die Verlustrisiken durch die Insolvenzverfahren massiv erhöht.

Unabhängig davon wurde von verschiedenen Kollegen auch der Verdacht geäußert, dass P&R zuletzt weniger Mieten einnahm, als an die Anleger ausbezahlt wurde und deshalb möglicherweise ein sog. Schneeballsystem betreiben wurde. Dies muss aber noch geklärt werden.

Mit der vorläufigen Insolvenz von drei Gesellschaften der P&R Gruppe stellt sich für viele Anleger nun jedenfalls die Frage, ob ihr Investment damit wertlos ist, sie sich eventuell Forderungen ausgesetzt sehen werden, wie sie sich verhalten sollen bzw. was sie tun müssen, um ihre Ansprüche zu sichern.

Alle Anleger sind gut beraten, wenn sie zunächst sämtliche Dokumente zu ihrem Investment ordnen, insbesondere Werbe- und Vertragsunterlagen, aber auch Visitenkarten oder im Zusammenhang mit dem Erwerb vom Berater erhaltene oder selbst erstellte Aufzeichnungen. Anschließend sollte von einem Fachanwalt geprüft werden, welche konkreten Risiken bestehen, welche Ansprüche bestehen und gegen wen (P&R Gesellschaften, Insolvenzverwalter, Berater oder Vermittler usw.) sie geltend gemacht werden können.

Aus der jahrelangen Erfahrung der Betreuung von Mandanten in solchen Massenschadensfällen wissen wir, dass zu einer optimalen Sicherung der Rechte des Anlegers vielfältige Maßnahmen notwendig sind und man als einzelner Anleger aufgrund der Komplexität der Rechtsverhältnisse schnell die Übersicht darüber verlieren kann, was in welcher Frist wem gegenüber zu tun ist. Wir stehen Ihnen für eine individuelle Prüfung mit unserer Fachkompetenz und Erfahrung zur Verfügung.

Markus Viertel

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht



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